Wohn-Riester Produkte

Wohn-Riester Produkte

Gemäß des Eigenheimrentengesetzes zählen auch Bausparverträge und Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau selbst genutzter Immobilien zu den begünstigten Riester-Anlageprodukten. Die staatlichen Förderungsbeträge entsprechen dabei den bisher bekannten Zulagen und einer gegebenenfalls zusätzlichen Steuerersparnis.
Der Immobilienkäufer und Bauherr kann unter folgenden Wohn-Riester-Produkten wählen:

  • Riester-Darlehen: Baudarlehen, steuerliche Förderung auf die Tilgungen mit Zulagen und ggf. Steuerersparnis.
  • Riester-Rente mit Rechtsanspruch auf Riester-Darlehen: Vertragsabschluss eines Riester-Rentenvertrags mit verbindlicher Zusage eines späteren riestergeförderten Darlehens.
  • Riester-Bausparvertrag: Für Beiträge in der Ansparphase und Tilgungen beim Bauspardarlehen wird die Riesterförderung geleistet, in der Ansparphase ein geringer Guthabenzins.
  • Vorausdarlehen mit Riester-Rente oder Riester-Bausparvertrag: Kombinationsvertrag, ein Vorausdarlehen wird nach Ende der Laufzeit mit einem Riester-Rentenvertrag oder einem Riester-Bausparvertrag getilgt.

Diese Altersvorsorgeprodukte müssen vom Anbieter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Zertifizierung vorgelegt werden.

Die WohnRiester-Verträge müssen bestimmten Zertifizierungskriterien, zum Beispiel ein einheitliches Vertragswerk, nur ein Anbieter im Vertrag etc., genügen. Die BaFin hat per Anfang November 2008 aus dem Bankenbereich 435 Produkte und 27 Produkte der Bausparkassen zertifiziert. Diese Produkte dürfen seit dem 1. November 2008 als WohnRiester-Verträge angeboten werden und sind für das gesamte Jahr, rückwirkend ab 1. Januar 2008, steuerlich gefördert.

Die BaFin bietet zur besseren Übersicht und Verbraucherinformation eine Liste der zertifizierten Verträge im Internet an.
Vor allem die großen Bausparkassen bewerben WohnRiester aktiv und bieten einen Riester-Bausparvertrag an. Je nach persönlicher Lebensplanung sollten die angebotenen Produkte vom Verbraucher miteinander verglichen werden.

Entnahme bei Riester-Rente

Auch bei Abschluss eines „normalen“ Riester-Vertrages ist die Entnahme des Altersvorsorgekapitals unter bestimmten Voraussetzungen für den Bau oder Erwerb einer Immobilie möglich. Die Entnahme des Altersvorsorgekapitals aus einem Riester-Vertrag ist förderunschädlich möglich

  • vor Rentenbeginn bei Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie,
  • zum Rentenbeginn zur Tilgung eines Darlehens, wenn eine selbstgenutzte Immobilie damit finanziert wurde.

In diesen Fällen bleibt die staatliche Förderung dem Sparer erhalten. Eine Entnahme bis zu 100 % des Kapitals ist unter bestimmten Umständen möglich. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, dass mindestens 10.000 € angespart sein müssen. Diese Grenze fällt im Jahr 2010 weg. Bei Riester-Altverträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, muss die Entnahme in den Jahren 2008 und 2009 mindestens 10.000 € betragen.

Das in der Immobilie gebundene, steuerlich geförderte Kapital unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Die Steuerlast wird anhand der eingezahlten


Beiträge und Zulagen auf dem fiktiven Wohnförderkonto ermittelt. Im Alter hat der Riester-Sparer die Wahl zwischen einer Einmalbesteuerung oder einer sukzessiven Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr.
Bei der Einmalbesteuerung kann der Sparer zu Beginn der Rentenphase mit einem Abschlag von 30 % seine Steuerschuld in einem Betrag begleichen. Die Alternative ist eine Besteuerung über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren (bis zum 85. Lebensjahr).
Das Wohnförderkonto kann jederzeit über Einzahlungen in einen klassischen Riester-Sparvertrag reduziert werden. Damit wird die Steuerlast im Alter gesenkt. >Gibt der Förderberechtigte seine Immobilie auf, muss das Kapital auf dem Wohnförderkonto sofort versteuert werden.
Das Eigenheimrentengesetz, das die Regelungen für Wohn-Riester enthält, trat erst Ende Juli 2008 in Kraft. Erste Produkte wurden Anfang November 2008 den Sparern angeboten. Bislang schöpfen die Banken und Bausparkassen noch nicht alle Produktmöglichkeiten aus. Dem Verbraucher wird daher geraten, sich umfassend über alle Produkte zu informieren und das für seine Lebenssituation passende Angebot auszuwählen.