Riester Rente – Höhe der Förderung
Die Riester Rente stellt ein Produkt zur privaten Altersvorsorge dar, die durch eine hohe staatliche Förderung gekennzeichnet ist. Der Aufbau privater Vorsorge wird in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber in Form einer Zulage oder in Form von Steuererstattungen (Sonderausgabenabzug) subventioniert.
Die Zulagen
- Es werden dem Riester Vertrag jährlich Grund- und Kinderzulagen zugeschrieben. Besonders Bezieher von niedrigen Einkommen bzw. kinderreiche Familien profitieren in diesem Zusammenhang von einer hohen Förderquote. Um von der Riester Förderung profitieren zu können, ist ein jährlicher Mindestbetrag (Sockelbetrag) von 60 Euro anzusparen. Um Anspruch auf die Höchstzulage der Riester Förderung zu erhalten, sind mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Versicherungsnehmers in dessen Riestervertrag einzuzahlen. Werden Beitragszahlungen unterhalb von 4 Prozent der persönlichen Bruttoentlohnung geleistet, reduziert sich die gewährte Zulage jeweils anteilsmäßig.
- Zulagen und Eigenbeiträge können im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches bei der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Daraus resultierende Gutschriften werden mit unter Umständen bestehenden Steuerschulden verrechnet und in Form von Steuererstattungen an den Steuerpflichtigen ausbezahlt. Beiträge an Riester Versicherungen sind in diesem Zusammenhang bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 2100 Euro steuerlich absetzbar. Das zuständige Finanzamt prüft dabei im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob im Rahmen des Sonderausgabenabzugs gewährte Steuererstattungen die Förderung durch Zulagengewährung übersteigt. In diesem Fall wird der Differenzbetrag innerhalb der Steuererklärung gutgeschrieben.
Jährliche Zulage | Jährlicher Mindestbeitrag | Eigenbetrag für volle Zulage | Höchstbetrag für Sonderausgabenabzug | |
---|---|---|---|---|
Ledige Versicherungsnehmer | 154 Euro | 60 Euro | 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro | 2100 Euro |
Verheiratete Versicherungsnehmer (Gesamtzulage) | 308 Euro | |||
Bis 2008 geborenes Kind | 185 Euro | |||
Ab 2008 geborenes Kind | 300 Euro | |||
Einmalzulage | 200 Euro, wenn Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre ist |
Allein stehend und ohne Kind | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Renten-versicherungs-pflichtiges Vorjahres-einkommen | Grundzulage | Kinderzulage | Eigenbeitrag | Sparleistung insgesamt * | Zusätzliche Steuerersparnis | Förderanteil am Gesamt-beitrag | ||
5.000 € | 154 € | – | 60 | 214 | – | 72 % | ||
15.000 € | 154 € | – | 446 | 600 | – | 26 % | ||
25.000 € | 154 € | – | 846 | 1000 | 141 | 30 % | ||
40.000 € | 154 € | – | 1446 | 1600 | 427 | 36 % | ||
50.000 € | 154 € | – | 1846 | 2000 | 663 | 41 % | ||
75.000 € | 154 € | – | 1946 | 2100 | 776 | 44 |
* 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, maximal 2100 EuroQuelle:Bundesministerium der Finanzen