Auszahlung & Steuer

Rieter Rente – Auszahlung & Steuer


Grundsätzlich ist der genaue Zeitpunkt der Auszahlung der Riester Rente vertraglich bereits bei Abschluss des jeweiligen Vertrages geregelt. Eine Riester Zertifizierung kann aufgrund der Neuregelung der Altersvorsorgeverträge nur in den Fällen erfolgen, in denen bezüglich der Leistungsphase eine lebenslange Leibrente gewährt wird. Altersvorsorgevermögen wird aus diesem Grund frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres oder mit Beginn der gesetzlichen Altersrente ausbezahlt (oder gleichzusetzende Zahlungen aufgrund beamten- bzw. soldatenversorgungsrechtlicher Regelungen bzw. Leistungen nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte). Zulagen können nur so lange geleistet werden, bis Vorsorgeleistungen an den Versicherungsnehmer gewährt werden.
Achtung Bei Vertragsabschlüssen ab 1.1.2012 ist eine Auszahlung erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich.

Maximal 30 Prozent des Gesamtguthabens können bei Rentenbeginn als einmalige Sonderzahlung entnommen werden. Weitere Entnahmen sind dabei nicht möglich. Die Auszahlung der übrigen Rente erfolgt in monatlichem, vierteljährlichem, halbjährigen oder jährlichem Turnus und wird lebenslang gewährt
Besteuerung

Aufgrund der weitreichenden staatlichen Subventionierung bleibt in Riester Produkte einbezahltes Sparguthaben steuerfrei. Die Leistungen der Riester Rente in der Versorgungsphase unterliegen dagegen der nachgelagerten Besteuerung. Erhaltene Rentenzahlungen sind aus diesem Grund dem steuerpflichtigen Einkommen (sonstige Einkünfte) des Begünstigten vollumfänglich hinzuzurechnen und unter Berücksichtung der individuellen Steuerpflicht und etwaiger Steuerfreibeträge mit dessen persönlichen Steuersatz zu versteuern. Hinsichtlich der in der Leistungsphase erhaltenen Zahlungen wird nicht zwischen Sparanteil und Ertragsanteil unterschieden. Auch die erhaltenen staatlichen Zulagen unterliegen in diesem Fall der vollen Besteuerung.
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