Pflegetagegeldversicherung
Niemand rechnet damit, selbst einmal zum Pflegefall zu werden. Dabei kann diese Situation beispielsweise nach einem Unfall sehr schnell eintreten. Wer selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu waschen, alleine zu essen oder einfache Verrichtungen zu erledigen, ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegestufe, die der Amtsarzt feststellt, nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Die Differenz muss aus eigenen Mitteln bestritten oder von den Kindern aufgebracht werden. Die Pflegetagesgeldversicherung sichert Familien gegen dieses Risiko ab.
Abgeschlossen werden kann eine solche Versicherung von jedem, der aktiv Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit betreiben möchte. Dabei kann frei entschieden werden, ab wann der Versicherungsschutz greift, sprich Leistungen erbracht werden. Hier gibt es mehrere Alternativen. Die Pflegetagesgeldversicherung kann schon für die Pflegestufe I vereinbart werden. Wahlweise lässt sich die Versicherung auch erst für die Stufen II oder III abschließen. Entsprechend variieren auch die Leistungen.
Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, zahlt die Versicherung einen festen Tagessatz, der bei wenigen Euro beginnt und je nach Vertrag bis zu 100 Euro betragen kann. Um die Kostenentwicklung von Anfang zu berücksichtigen, bietet es sich an, eine Dynamisierung der Leistung zu vereinbaren, die dann bis zu einem vereinbarten Höchstsatz gilt. Die Leistungen werden ohne zeitliche Begrenzung bei entsprechendem Nachweis der Pflegebedürftigkeit gezahlt. Wichtig ist zudem, dass die Beitragsbefreiung im Pflegefall möglichst früh einsetzt.
Maßgeblich für die Warte- und Karenzzeiten sind die Bestimmungen des Versicherers für den gewählten Tarif. Zu beachten sind auch hier die Besonderheiten.