Private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist das große Sorgenkind des Gesundheitswesens.
Ständig steigende Kosten, nicht nur aufgrund der veränderten Alterspyramide, sorgen schon seit Jahren für Diskussionsstoff und belegen vor allem eines: Wer nicht privat vorsorgt, wird als Pflegefall finanziell abhängig von den Kindern oder dem Sozialamt.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen decken bei weitem nicht die Kosten, die entstehen. Abhilfe schaffen Pflegezusatzversicherungen wie die Pflegetagesgeldversicherung, die Pflegekostenversicherung oder die Pflegezusatzrentenversicherung. Sie stocken im Leistungsfall den Beitrag von der Kasse auf und entlasten damit die Familie zumindest in finanzieller Hinsicht.
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung: Die Beiträge werden nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Grundlage der Berechnung ist das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
>> Beiträge
Das Gesetz kennt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegestufe 1 gilt für erheblich Pflegebedürftige. Sie benötigen einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen.
>> Gesetzliche Leistungen
Was leistet die Pflegekostenversicherung in Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung? Gibt es Leistungsunterschiede der einzelnen Anbieter? Wie sieht es mit Erstattungshöchstgrenzen aus?
>> Pflegekostenversicherung
Eine Möglichkeit ist mit einer Pflegetagegeldversicherung den gesetzlichen Versicherungsschutz zu ergänzen. Sie wird von den privaten Krankenkassen angeboten. In welcher Höhe kann man das Tagegeld vereinbaren?
>> Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegerentenversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz. Versicherer bieten Lösungsvorschläge mit festen monatlichen Renten. Auf was muss man beim Abschluss achten?
>> Pflegerente