Krankenzusatzversicherung – Beratung
Versicherte der gesetzlichen Krankasse haben die Möglichkeit deren Basisleistungen zu ergänzen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben bei Krankheit 42 Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach gibt es Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Einkommenslücken von rund 20 Prozent sind keine Seltenheit.
Welche privaten Lösungsmöglichkeiten und auch andere Ergänzungstarife die Privaten anbieten, kann Ihnen auf Wunsch ein Vorsorgeexperte persönlich vorstellen.
Einfach Formular ausfüllen und kostenlose Beratung anfordern.