Tarife

Gesetzliche Krankenversicherung – Tarife

Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt, ähnlich privaten Krankenversicherungen freiwillig Wahltarife zur Steigerung ihrer Attraktivität anbieten zu können. Konkret stehen den Kunden einzelner Kassen Vertragsmodelle mit Selbstbehalten, Leistungsverzicht oder variabler Kostenerstattung zur Wahl.

Beitragsrückzahlungstarif


In der privaten Krankenversicherung haben sich Modelle zur Beitragsrückerstattung über Jahre hinweg etabliert. Auch gesetzlichen Kassen obliegt nun die Möglichkeit, ähnliche Tarifoptionen im Rahmen so genannter Beitragsrückzahlungstarife anzubieten. Im Rahmen von Beitragsrückzahlungstarifen wird Versicherungsnehmern dann eine Prämie gewährt, wenn diese über einen Zeitraum von einem Jahr keine Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Somit profitieren all jene Versicherten, die Wert auf einen gesunden Lebenswandel legen und aus diesem Grund keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Von der vollkommenen Leistungsfreiheit des Versicherungsjahres sind Leistungen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten sowie Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen. Zusätzlich unschädlich sind in diesem Zusammenhang Leistungen für die medizinische Versorgung unter 18 jähriger Kinder des Versicherungsnehmers. Konkret wird Versicherungsnehmern in Aussicht gestellt, bei einjähriger Leistungsfreiheit 50 Prozent eines Monatsbeitrages als Bonus zurückerstattet zu bekommen. Die Rückerstattung schließt auch den Arbeitgeberanteil ein. Beitragsrückzahlungstarife sind grundsätzlich ein Jahr gültig und werden nur dann auf Folgejahre verlängert, wenn sich eine Leistungsfreiheit weiterer Versicherungsjahre nahtlos anschließt. In diesen Fällen mehrjähriger Leistungsfreiheit ist anbieterabhängig eine Rückzahlung eines kompletten Monatsbeitrages realisierbar.

Selbstbehalt Tarif

Im Rahmen von Selbstbehalt Tarifen vereinbaren Versicherungsnehmer gesetzlicher Krankenkassen einen jährlichen Höchstbetrag, den sie aus eigenen Mittel für medizinische Behandlungen zu leisten bereit sind. In der Familienversicherung betrifft dies auch Behandlungskosten volljährigen Kinder sowie Ehepartner. Im Gegenzug werden von Versicherungsträgern Prämienzahlungen zugesagt. Der theoretische Selbstbehalt liegt dabei in allen Fällen über dem jährlichen Bonus, der zu Gunsten des Versicherten vereinbart wurde. Dieser hat daher ein gewisses finanzielles Risiko zu tragen, welches auf die Differenz zwischen Selbstbehalt und Prämienzahlung begrenzt und daher in den meisten Fällen überschaubar ist. Versicherungsnehmer profitieren dann, wenn gewährte und im Voraus vereinbarte Bonuszahlungen selbst bezahlte medizinische Leistungen übersteigen. Die Verfügbarkeit des Tarifmodells sowie die Höhe des Selbstbehalts sind im Wesentlichen vom Einkommen des Versicherungsnehmers abhängig. Grundsätzlich werden sich Selbstbehalt Tarife vorwiegend für diejenigen Kunden gesetzlicher Krankenversicherungen als rentabel erweisen, die über einen guten Gesundheitszustand verfügen und nur selten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Mit hohem Krankheitsrisiko behafteten Menschen wie chronisch Kranken ergeben sich bei Abschluss von Selbstbehalt Tarifen naturgemäß eher finanzielle Nachteile.

Kostenerstattungstarif

Der Kostenerstattungstarif ermöglicht gesetzlich Versicherten, sich hinsichtlich Leistungsangebot und Abrechnungsmodalitäten mit Privatpatienten gleichstellen zu lassen. Versicherungsnehmer profitieren vor allem vom erweiterten Leistungsangebot, das wesentlich von gesetzlichen Regelleistungen abweicht. Erbrachte medizinische Leistungen werden vom behandelnden Arzt nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abgerechnet und direkt dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt. Dieser hat die Kosten selber zu begleichen und seiner Versicherungsgesellschaft zur Erstattung einzureichen. Die Erstattung erfolgt in diesem Zusammenhang in Höhe der gesetzlichen Kassensätze zuzüglich eines individuell vereinbaren Zusatzanteils. Dieser Zusatzanteil wird als vorab vertraglich geregelter prozentualer Anteil der Differenz aus Rechnungsbetrag und gesetzlichem Erstattungsbetrag errechnet. Der über Kassenleistung und Zusatzanteil hinausgehende Betrag ist vom Versicherungsnehmer zu tragen. Der Abschluss des Kostenerstattungstarifs sollte nur nach ausgiebiger Abwägung aller Vor- und Nachteile abgeschlossen werden. Aufgrund der vom Versicherten zu tragenden Kostenanteile und des damit verbundenem finanziellen Risikos ist der Kostenerstattungstarif Arbeitnehmern mit geringem Einkommen nur bedingt zu empfehlen.
Beispiel:
Rechnungsbetrag: 1000 Euro
Gesetzliche Kassenleistung: 600 Euro
vereinbarter Zusatzanteil (75 Prozent der Restsumme): 300
Vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen: 100 Euro

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