Ob und wenn ja zu welchen Bedingungen jemand in die Private Krankenversicherung wechseln kann, hängt nicht zuletzt auch von dessen Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen ab. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in einer PKV werden hiervon maßgeblich bestimmt und unterscheiden sich demnach je nach Berufsgruppe des Interessenten.
Angestellte in der Privaten Krankenversicherung
Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, gelten nicht mehr als gesetzlich pflichtversichert und können in die private Krankenversicherung wechseln.
Beste Behandlungen, hochwertige Medikamente und privilegierter Umgang mit dem Patienten sind die besten Voraussetzungen für schnelle und nachhaltige Genesung im Krankheitsfall. Gerade im Hinblick auf die aktuelle Diskussion, Zahnersatz aus dem Leitungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zu entfernen, kann sich ein Wechsel zu einer der privaten Kassen nicht nur in Sachen Leistungsangebot als durchaus lohnend erweisen. Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel auch hinsichtlich einer privaten Gesundheitsabsicherung 50 Prozent des Versicherungsbeitrages, private Krankenversicherungen sind zudem bei deutlich besserem Leistungsumfang oftmals günstiger als ihre gesetzlichen Konkurrenten.
PKV für Beamte
Für Beamte gilt keine Versicherungspflicht bei Krankenkassen, sie können also frei entscheiden ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sein wollen.
In den meisten Fällen wird sich ausschließlich ein privater Versicherungsschutz anbieten, da nur in diesem Fall im Rahmen der eigenständigen Beamtenfürsorge Beihilfe ein Teil der Krankheitskosten vom Staat übernommen wird. Bei Ledigen und Verheirateten Beamten beträgt die Beihilfe für gewöhnlich 50 Prozent, ab dem zweiten Kind wird im Regelfall auf 70-80 Prozent aufgestockt. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung haben Beamte im Rahmen speziell darauf abgestimmter Tarife folglich lediglich die selber zu tragenden Restkosten zu versichern. Die Gewährung der Beihilfe wird in diesem Zusammenhang von den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. der Länder geregelt. Beamtenanwärtern werden bei den meisten privaten Versicherungsgesellschaften besonders preisgünstige Anwärtertarife angeboten,
Besonderheiten der PKV für Familien mit und ohne Kinder
Innerhalb der privaten Krankenversicherung ist jedes Mitglied gesondert zu versichern. Eine kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Gesetzlich geregelt ist allerdings der Anspruch, dass sowohl Ehepartner als auch Kinder ohne eigenständige Gesundheitsprüfung der Eintritt in die private Absicherung gewährt werden muss. Der Ehepartner kann in diesem Zusammenhang dann privat versichert werden, wenn er kein der Versicherungspflicht unterliegendes Einkommen erhält. Obgleich Familientarife dem Grundprinzip privater Gesundheitsabsicherung widersprechen würden, bieten verschiedene Gesellschaften die Gewährung von Rabatten an, sobald Beiträge für mehrere Versicherte gemeinsam bezahlt werden. Gerade für Familien mit Kindern erweist sich eine private Krankenversicherung als äußerst sinnvoll, da sowohl ein Facharzttermin in der Regel schneller zu bekommen als auch ein vielfältigeres Behandlungsangebot im Vergleich zur gesetzlichen Absicherung geleistet wird.
Hinweis: Überschreiten beide Elternteile die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, so kann ein Kind nur dann in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, wenn der besser verdienende Elternteil freiwillig Mitglied der gesetzlichen Absicherung bleibt. Überschreitet nur das Einkommen eines Elternteils die Beitragsbemessungsgrenze, ergibt sich hinsichtlich der Kassenzugehörigkeit des Kindes ein Wahlrecht.
Freiberufler
Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Notare unterliegen keiner Versicherungspflicht und können sich frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden.
Grundsätzlich erweist sich eine private Krankenversicherung für Freiberufler vor allem dann als rentabel, wenn überdurchschnittliches Bruttoeinkommen generiert wird. Während gesetzliche Kassen einen festen Beitragssatz in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen erheben, stellt die Prämie zur privaten Absicherung eine vollkommen einkommensunabhängige Größe dar, die allein von Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Versicherungsnehmers bestimmt wird. Freiberufler sollte zusätzlich beachten, ein ausreichend hohes Krankentagegeld im Rahmen ihrer Gesundheitsabsicherung zu vereinbaren, um Einkommensausfälle im Krankheitsfall kompensieren zu können.
Selbständige
Selbständige unterliegen in der Bundesrepublik keiner Versicherungspflicht und können hinsichtlich ihrer Gesundheitsabsicherung frei und ohne Einkommensbeschränkungen zwischen privater und gesetzlicher Absicherung entscheiden.
Gerade selbständige sind aufgrund ihres unternehmerischen Risikos im Krankheitsfall darauf angewiesen, über eine hervorragende Kranken- und Krankenkostenvorsorge zu verfügen und potenzielle Einkommenseinbußen durch ausreichende Tagesgeldzahlungen zu kompensieren. Persönliche Gesundheit bedeutet für Selbständige die Grundlage zur wirtschaftlichen Existenz. Diese Anforderungen kann nur eine private Absicherung leisten. Besonders jungen und gesunden Selbständigen bietet sich aufgrund der individuellen Tarifgestaltung die Möglichkeit, von den einkommensunabhängigen Beiträgen der privaten Krankenversicherung zu profitieren.
Private Krankenversicherung für Studenten
Studierende gehören zum eingeschränkten Kreis der Personen, die sich frei und einkommensunabhängig zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung entscheiden können. Als zukünftige Akademiker obliegt ihnen ein besonderer Status, durch den sie von attraktiven Sondertarifen profitieren können.
Entscheidend ist eine rechtzeitige Information des jeweiligen Studierenden hinsichtlich der sich bietenden Optionen im Bereich der Gesundheitsabsicherung. Studierende unterliegen grundsätzlich zu Beginn ihres Studiums der Versicherungspflicht. Bereits vor Beginn und innerhalb der ersten drei Monate des Studiums steht es Studenten frei, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Hochschule ist hierüber unter Vorlage des einschlägigen Bescheids zu informieren. Nach Befreiung von der Versicherungspflicht bietet sich die Möglichkeit, sich in einer privaten studentischen Krankenkasse zu versichern. Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Studenten bei Abschluss einer privaten Absicherung neben dem deutlich besseren Leistungsumfang vor allem davon, nicht an ein Höchstalter bzw. eine Maximaldauer des Studiums gebunden zu sein,
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