Beitragsrückerstattung
Wann erstattet die PKV Beiträge zurück?


Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen eine Beitragsrückerstattung (BRE) vor. Diese kann in mehren Formen in Anspruch genommen werden, beispielsweise als monatliche oder jährliche Barauszahlung, als einmalige Beitragssenkung oder als dauerhafte Beitragssenkung.

Unterschieden wird zwischen „erfolgsunabhängigen“ und erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen.

erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen

Eine erfolgsunabhängige BRE entsteht, wenn der Versicherungsnehmer im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Der Versicherte hat in dieser Variante also einen gewissen Einfluss darauf, ob es eine Erstattung  von Beiträgen für ihn geben wird.

Dieser Anspruch ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen dokumentiert und – im Gegensatz zur erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen – unabhängig vom Geschäftsergebnis der Gesellschaft.

erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen

Ist der Schadensverlauf günstig, Verwaltungs- und Betriebskosten geringer als geplant, sind die Beiträge zu vorsichtig kalkuliert oder weichen die Erträge aus Vermögensanlagen positiv gegenüber der Planung ab, entstehen erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen.

Die Krankenversicherer verwenden die BRE unterschiedlich. Häufig werden mit diesen Geldern notwendige Beitragserhöhungen verhindert.

.