Vermögensverwaltung Nicht nur eine Frage des Vertrauens
Wer sein Vermögen nicht selbst verwalten möchte, der kann es auch in die Hände eines Vermögensverwalters geben. Dabei gilt aber der unbedingte Grundsatz, dass Vermögensverwaltung eine absolute Vertrauenssache ist.
Wer sich nicht eigenständig mit der regelmäßigen Recherche von finanziellen Themen beschäftigen möchte, der kann sein Kapital auch von einer externen Person verwalten lassen. Damit erspart man sich viele zeitintensive Detailentscheidungen. Doch welche Vorrausetzungen sollte ein Vermögensverwalter aufweisen? Bei einem unabhängigen Vermögensverwalter sollte man auf ein wichtiges Kriterium achten, welches ein kompetenter Vermögensverwalter erfüllen sollte. Es beinhaltet den Nachweis einer ausreichenden Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit als Verwalter.
Gängig ist in diesem Zusammenhang die Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Genehmigung ist an verschiedene Sachverhalte geknüpft, deren Erfüllung dem Anleger die Befähigung des Vermögensverwalters garantieren.
Zulassung erforderlich
Um als Vermögensverwalter in Deutschland zugelassen zu werden, muss diese Person beispielsweise Führungsaufgaben nachweisen. Eine ausreichende Führungstätigkeit ist dann erfüllt, wenn die Person eine mindestens dreijährige Erfahrung als leitender Angestellter im Bereich Anlageberatung oder Vermögensverwaltung vorweisen kann.
Ein seriöser Portfolio Verwalter wird in einem ersten Schritt zunächst eine ausführliche Bestandsaufnahme vornehmen. Wichtige Kriterien sind in diesem Zusammenhang, wie viel Prozent des Vermögens sind in Sachanlagen beziehungsweise in Finanzanlagen angelegt. Die finanziellen Anlagen werden weiterhin in die Schwerpunkte Sicherheiten, Rendite und Liquidität unterteilt. Eine solche fundierte Vermögensanalyse zeigt sehr schnell auf, wie ausbalanciert ein Vermögen angelegt ist und gibt somit die Entscheidungsgrundlagen für zukünftige Anlagen.
Wichtig ist nach der Inventur des persönlichen Vermögens eine Festlegung der Anlagerichtlinien. Diese Richtlinien betreffen beispielhaft folgende Fragen: Wie risikoreich sollen die Anlagen erfolgen? Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden?
Als Anleger gibt man also grob die Richtung des Portfolios vor, doch die konkrete Umsetzung der Einzeltransaktionen werden dem Vermögensverwalter überlassen. Diesen Prozess nennt man auch Asset Allocation, der englische Begriff für die Strukturierung des Portfolios. Zusammen mit dem Vermögensverwalter vereinbart man eine bestimmte Aufteilung der Geldanlagen auf verschiedene Anlageklassen, wie zum Beispiel Aktien, Immobilien oder Währungen. Diese bewusste Streuung des Besitzes ermöglicht dem Anleger eine Minimierung seines persönlichen Risikos. Wenn sich einzelne Posten im Portfolio negativ entwickeln, kann dies durch die positive Entwicklung anderer Anlageformen wieder ausgeglichen werden.
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