Gebühren
Depotgebühren und weitere Gebührenarten für den Anleger
Für die Verwaltung und Verwahrung der persönlichen Wertpapiere eines Anlegers verlangen zahlreiche Bankinstitute eine Depotgebühr. Einige wenige Online-Banken bieten auch ein kostenloses Depot im Internet an. Bei Bundesschatzbriefen kann man sich übrigens die Depotgebühren sparen, denn die Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg bewahrt die Papiere kostenlos auf.
Doch wie hoch sind die durchschnittlichen Depotgebühren? Die meisten Filialbanken berechnen etwa zwei Promille des Depotwertes pro Jahr.
Allerdings gibt es auch Angebote von Banken, die keinerlei Depotgebühren mehr erheben. Ein Wechsel kann sich also durchaus lohnen, besonders wenn die Anlagen ohnehin nur aus Zinspapieren bestehen, die bis zur Fälligkeit gehalten werden. Wer Depotgebühren sparen will, kann inzwischen auch in jedem Fall kostenlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Der Bundesgerichtshof (AZ: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/03) hat festgelegt, dass Banken und Sparkassen für die Übertragung von Wertpapieren keine eigenen Gebühren mehr erheben dürfen.
Order- & Limitgebühren
Ein weitere Ausgabe für den Anleger sind neben den festen Depotgebühren, die Ordergebühren. Hier sollte der Anleger genaue Preisvergleiche durchführen, bevor er sich für eine Bank entscheidet. Eine einheitliche Preisstruktur gibt es nämlich nicht und die jeweiligen Unterschiede sind nicht zu unterschätzen. Einige Anbieter berechnen hierbei Pauschalpreise, während andere Banken in Prozent vom Ordervolumen berechnen. Steuerrechtlich gibt es ab 2009 ebenfalls folgende Änderung zu beachten, mit dem Start der Abgeltungssteuer ab dem 1. Januar 2009 können Depotgebühren nicht mehr steuermindernd angerechnet werden. Alle Werbungskosten sind dann mit dem einheitlichen Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person (1602 Euro für Verheiratete) abgegolten.
Eine weitere Gebühr für den Anleger stellen so genannte Limitgebühren dar. Wenn man als Anleger einen Kauf- oder Verkaufsauftrag aufgibt, kann man ein bestimmtes Limit vorgeben, zu dem man ein Wertpapier höchstens kaufen oder mindestens verkaufen will. Viele Banken verlangen für die Aufgabe einer Limitorder in der Regel Gebühren, die auch dann bezahlt werden müssen, wenn die festgelegte Preisgrenze nicht erreicht wurde. Aber auch hier lohnt ein vergleich für den Anleger, denn einige Direkt-Broker verlangen auch hierfür keine Gebühren mehr. Nicht unerwähnt soll eine weitere Gebührenart bleiben, die Zeichnungsgebühr. Verschiedene Banken verlangen für Aktien, die neu an der Börse aufgelegt werden, die erwähnte Zeichnungsgebühr. Besonders Sparkassen und Genossenschaftsbanken verlangen in diesem Zusammenhang teilweise hohe Gebühren. Wurden dann doch keine Aktien für den Anleger zugeteilt, berechnen einige Institute trotzdem eine Pauschalgebühr. Als Anleger sollte man in diesem Gebührenbereich darauf achten, dass die jeweilige Bank zumindest einen nicht überhöhten Pauschalbetrag verlangt.
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