Kleingedrucktes

Berufsunfähigkeitsversicherung – Kleingedrucktes


Verweisungsklausel
Versicherungsgesellschaften können bei Vorliegen bestimmter Vorraussetzungen die Leistung in jenen Fällen verweigern, in denen nachweislich gleichwertige Berufe existieren, die der Versicherungsnehmer noch ausüben könnte. Diese Tätigkeiten müssen im Wesentlichen den Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten des Versicherten entsprechen und dürfen nur unwesentlich schlechter entlohnt sein. Versicherungsgesellschaften gehen dazu über, Verweisungsklauseln und hier insbesondere die „abstrakte Verweisung“ aus ihren Vertragsbedingungen zu streichen.

Abstrakte Verweisung
Die Abstrakte Verweisung ermöglicht dem Versicherer, die Auszahlung einer Rente zu verweigern und den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen, den der Versicherte hinsichtlich seiner körperlichen Einschränkungen noch ausüben kann. Erfüllt diese Tätigkeit die formellen Anforderungen und entspricht den Fähigkeiten sowie Erfahrungen des Versicherungsnehmers, so ist es auch unerheblich ob auf dem Arbeitsmarkt eine derartige Tätigkeit vorhanden und dem Versicherungsnehmer konkret angeboten worden ist. Da vielfältige Tätigkeiten hinsichtlich jedes Berufszweigs existieren erschwert die abstrakte Verweisung das Auslösen der Leistungspflicht des Versicherers erheblich.

Konkrete Verweisung

Übt der Versicherungsnehmer aus eigenem Entschluss bereits konkret eine Tätigkeit aus, die mit der bisherigen vergleichbar und damit zumutbar ist, so ist eine Verweisung in jedem Fall möglich. Ist die konkrete Verweisung im Versicherungsvertrag vereinbart, hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, warum er auf die neu aufgenommene Tätigkeit nicht verwiesen werden kann, obwohl er sie bereits in Eigeninitiative ausübt.

Nachversicherungsgarantie

Persönliche Lebensumstände unterliegen im Laufe der Zeit der ständigen Veränderung. Heirat, die Geburt von Kindern oder Veränderungen hinsichtlich des Berufs bzw. des Einkommens können Ursachen dafür sein, dass eine vormals abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung den aktuellen Gegebenheiten nicht mehr genügt. Wird in den Versicherungsbedingungen die so genannte Nachversicherungsgarantie vereinbart, obliegt es dem Versicherungsnehmer, die Höhe des Versicherungsschutzes an markanten Lebenspunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verändern. Vor allem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung des Versicherten zu erweitern, erweist sich für jene Versicherungsnehmer von Vorteil, die in fortgeschrittenem Alter mit Risikozuschlägen bzw. gar der Ablehnung des Antrages rechnen müssten. Zu beachten sind abhängig vom jeweiligen Versicherer neben dem Maximalalter zum Ziehen der Option auch die festgelegten Anlässe, an denen höhere Versicherungsleistungen vereinbart werden können.

Leistung bei ununterbrochener Berufsunfähigkeit
Liegt Berufsunfähigkeit vor und dauert dieser Zustand bereits ununterbrochen mehr als sechs Monate an, ohne dass dies von Beginn an erkennbar war, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit. Rentenzahlungen werden daher grundsätzlich ab dem siebten Monat geleistet. Versicherungsgesellschaften gehen dazu über, Leistungen rückwirkend ab dem ersten Monat der Erkrankung zu erbringen.

Berufsunfähigkeit – Beratung

Hier finden Sie kompetante Experten die Sie über alle wichtigen Deztails informieren.
.