Vertragsbedingungen

Berufsunfähigkeit – Vertragsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen sind ausschlaggebend dafür, wie im Leistungsfall verfahren wird und ab wann er von der Versicherung anerkannt wird.
Wurde eine abstrakte Verweisung vereinbart, kann es sein, dass ein anderer Beruf ergriffen werden muss. Ähnlich nachteilig wirkt sich dieArztanordnungsklausel aus, die dem Versicherer das Recht gibt, Behandlung und Arzt vorzuschreiben.
Als Vorteil erweist sich hingegen eine rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit, die für bis zu drei Jahre vereinbart werden können.
Zu beachten ist ferner, ob ein Berufswechsel gemeldet werden muss, der möglicherweise eine höhere Prämie bedingt, und, dass Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Abstrakte Verweisung


Grundsätzlich gilt bei Gesellschaften: Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann ist Berufsunfähig.
Achtung: Achten Sie in den Vertragsbedingungen auf die „abstrakte Verweisung“. Hier räumt sich der Versicherer das Recht ein, unter bestimmten Voraussetzungen auf einen anderen Beruf zu verweisen.
Voraussetzung ist keine Verschlechterung der sozialen Stellung oder eine erheblich schlechtere Einkommenssituation.
Ob ein Arbeitsplatz gefunden wird, liegt im Risiko des Versicherten. Häufig haben ältere Arbeitnehmer das Problem eine entsprechende Stelle zu finden.
Es lohnt sich die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, denn einige Gesellschaften verzichten auf die abstrakte Verweisung.
Die konkrete Verweisung regelt die Verweisung auf einen tatsächlich ausgeübten Beruf.
Dieser muss den Fähigkeiten und Kenntnissen und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Wenn ein berufsunfähiger Programmierer als Verkaufsleiter tätig ist und dieser Beruf seinen Fähigkeiten / Kenntnissen und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, wird im Regelfall der Versicherer konkret auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen beenden.

Anerkennung der Berufsunfähigkeit
Die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit knüpfen die Versicherer an verschiedene Bedingungen.
Einigen Gesellschaften reicht es aus, wenn dem Versicherten durch ein ärztliches Attest, 6 Monate Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird.
Andere Versicherer wünschen die Formulierung, dass es sich um einen voraussichtlich dauernden Zustand handelt. Eine präzise Beantwortung ist hier kaum möglich, weil die Formulierung „voraussichtlich dauernden Zustand“ nicht eindeutig ausgelegt werden kann.
Besser ist wenn in den Versicherungsbedingungen dieser Zeitraum genau beschreiben wird.
Leistungen erhält der Versicherungsnehmer bei vielen Gesellschaften, für die Zukunft. Das bedeutet, ab Feststellung und Anerkennung der Berufsunfähigkeit zum Beispiel nach 8 Monaten, Leistungsanspruch in der Folgezeit.
Gute Versicherungsgesellschaften leisten rückwirkend.

Artzanordnungsklausel
Durch die Arztanordnungsklausel räumt sich der Versicherer das Recht ein, im Leistungsfall Behandlungen einseitig zu beeinflussen. Dies hat zur Folge, das der behandelnde Arzt vorgeschrieben wird. Ferner sind seinen Vorschlägen bezüglich der Medikation und eventuellen Operationen Folge zu leisten. Allerdings müssen diese Maßnahmen zumutbar sein.
Bei einem Leistungsfall kann das zu großen Problemen führen. Versicherer und Versicherungsnehmer haben häufig unterschiedliche Meinungen.
Die Auslegung „zumutbar“ ist nicht präzise. Kundenfreundliche Gesellschaften verzichten auf die Arztanordnungsklausel und lassen den Versicherten entscheiden.

Berufsklausel


Wünscht der Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit eine Verweisung nur innerhalb seines Berufsstandes, bedarf es bei Vertragsabschluss einer Vereinbarung.
Wird bei Vertragsabschluss diese Klausel vereinbart, ist eine Verweisung seitens des Versicherers nur innerhalb des entsprechenden Berufsstandes möglich.
Es müssen die Fähigkeiten und Kenntnisse bzw. entsprechende Zulassungen vorhanden sein. Die Berufsklausel unterliegt bestimmten Regeln, wie zum Beispiel dem Mindestverdienst.

Gesundheitsfragen
Berufsunfähigkeits – Versicherer können gemäß Versicherungsbedingungen in der Regel bis zu 10 Jahren rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.
Grund: Der Kunde verletzt vorsätzlich oder versehentlich die vorvertragliche Anzeigepflicht. Aus diesem Grund sind die Fragen zu Erkrankungen aus der Gegenwart und Vergangenheit wahrheitsgemäß zu beantworten.
Vergessen kann man hier schnell etwas. Wer auf der sicheren Seite sein will, beantwortet die Gesundheitsfragen gemeinsam mit seinem Hausarzt.
Alle Fragen müssen vollständig und eindeutig beantwortet werden.
Dazu gehört auch die Dauer der Erkrankung. Im Zweifelsfall sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Ist eine ärztliche Untersuchung Bestandteil der Antragsannahme, sind Sie nicht von der Verpflichtung befreit ergänzende Angaben hinsichtlich Vorerkrankungen zu machen. Im Falle der Berufsunfähigkeit wird der Versicherer Ihren Arzt über diese befragen. Falschangaben bei der Antragstellung können hier zur Vertragskündigung führen und der Versicherer wäre von der Rentenleistung befrei
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