Durch Berufsunfähigkeit drohen unabhängig von Berufsgruppe- oder Berufsform weitreichende existenzielle Konsequenzen. Bisherige Einnahmen entfallen oder sind nicht mehr in ausreichendem Maße vorhanden.
Es entsteht eine Versorgungslücke. Als Versorgungslücke wird jene finanzielle Differenz beschrieben, die sich aus den gewohnten Nettoeinnahmen abzüglich der nach Eintritt der Berufsunfähigkeit zustehenden Summe an Einnahmen (beispielsweise aus der Rentenversicherung) ergibt. Zusatzeinnahmen wie eventuell zustehende Mietzahlungen können diese Versorgungslücke verkleinern.
Die Versorgungslücke bei Selbständigen
Selbstständige sind keine Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, es stehen ihnen daher keine staatlichen Zahlungen im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit zu. Selbständige sind daher im Falle einer Berufsunfähigkeit ungleich dramatischer von finanziellen Auswirkungen und Notlagen bedroht.
Um den bisherigen Lebensstandart auch weiterhin zu halten, empfiehlt sich dafür die Analyse der derzeitigen Einnahmen-/Ausgaben Situation. Die tatsächliche und vor allen Dingen realistische Höhe der für die aktuellen Lebensgegebenheiten notwendigen finanziellen Mittel sollten im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend abgesichert werden.
Die Versorgungslücke bei Angestellten
Angestellte haben für den Fall körperlicher Beeinträchtigungen unter Umständen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Ob und in welcher Form Erwerbsminderungsrente gewährt wird, ist laut gesetzlichen Vorgaben von der verbliebenen Leistungsfähigkeit des Versicherten abhängig. Lässt es der Zustand des Versicherungsnehmers nicht zu, dass von ihm mehr als 3 Stunden täglicher Arbeit geleistet werden, wird ihm volle Erwerbsminderungsrente beschieden. Wird bei der medizinischen Untersuchung eine Belastbarkeit von mindestens 3 aber nicht mehr als 6 Stunden festgestellt, so ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ein Anspruch auf halbe Rentenzahlung begründet.
Ein Anspruch auf staatliche Hilfe im Falle von Berufsunfähigkeit ist also lediglich bei schwerwiegender Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit gegeben. Erwerbsminderungsrente ist vom Gesetzgeber als finanzieller Basisschutz für unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer konzipiert. Im Durchschnitt ist bei gewährter voller Rente von Zahlungen in Höhe von 38 Prozent des gewohnten Bruttoeinkommens auszugehen. Bezieher halber Erwerbsminderungsrente stehen daher lediglich 19 Prozent des letzten Bruttogehaltes zu.
Diese Zahlungen werden in der Regel unzureichend dafür sein, den Lebensstandart des Versicherten in gewohnter Form weiter zu gewährleisten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend anzuraten. Diese sollte sich hinsichtlich der vereinbarten Rentenhöhe am derzeitigen Nettogehalt des Versicherungsnehmers orientieren und eine Dynamik zum Ausgleich von Inflation beinhalten.
Die Versorgungslücke bei Beamten
Beamtenanwärter sowie Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Verbeamtung auf Lebenszeit regelmäßig aus dem Beamtenverhältnis entlassen und genießen keinerlei staatliche Absicherung. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erwerben aufgrund der zwangsläufig kurzen Zugehörigkeit und damit verbundenen geringen Prämieneinzahlungen lediglich einen Anspruch auf eine absolut unzureichende Mindestversorgung. Gerade für diese Personengruppe ist Eigeninitiative hinsichtlich privater Vorsorge unerlässlich.
Beamte auf Lebenszeit sind nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit durch ihren gesetzlich garantierten Status in weit höherem Maße bezüglich potenzieller Leistungseinschränkungen abgesichert als Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Dennoch ist bei der beamtenrechtlichen Absicherung exakt zu differenzieren und gewissen Besonderheiten zusätzlich Rechnung zu tragen. Beamte erhalten im Falle der mit einer Dienstunfähigkeit verbundenen Pensionierung sogenanntes Ruhegehalt. Dieses steigt je geleisteter Dienstjahre und erreicht in der Regel bei 40 jähriger Beamtentätigkeit einen Wert von etwa 70% der zuletzt zustehenden Besoldung. Vor allem für junge Beamte oder Späteinsteiger mit wenigen Dienstjahren ergibt sich daher eine nicht unwesentliche Versorgungslücke, die sich mit zunehmender Tätigkeit bemerkbar reduziert. Diese sich verkleinernde Versorgungslücke kann mittels speziell angepasster Versicherungstarife geschlossen werden.
Beamte unterstehen einem Dienstherrn und werden daher im Falle schwerwiegender körperlicher Beeinträchtigungen nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Diese Unterscheidung ist hinsichtlich möglicher Versorgungsabsicherungen von entscheidender Bedeutung. Es liegt allein im Ermessen der Behörde, ihren Beamten für dienstunfähig zu erklären. Dabei besteht die Möglichkeit, dass diese amtlich bescheinigte Dienstunfähigkeit im Einzelfall die Voraussetzungen der vertraglich geregelten Berufsunfähigkeit im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen nicht erfüllt, und der Versicherungsträger aus diesem Grund die Leistung verweigert. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten daher für Beamte sogenannte Dienstunfähigkeitsklauseln an, durch welche vertraglich die Berufsunfähigkeit bei behördlich festgestellter Dienstunfähigkeit anerkannt wird.
Die Versorgungslücke bei Studenten
Da Studenten hinsichtlich ihres Studiums keinerlei Entlohnung erhalten besteht für sie lediglich die Möglichkeit, ihr theoretisches Einkommen gegen Berufsunfähigkeit abzusichern. Diese Versicherung umfasst jene Fälle, in denen ein Student nach Abschluss seines Studiums einen Beruf aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht ausüben kann.
Diese Form der Absicherung weist von Versicherer zu Versicherer unterschiedliche Konditionen und Merkmale auf und sollte abgestimmt auf individuelle Ansprüche und Anforderungen ausgewählt werden. Grundlegenden Versicherungsschutz bieten in diesem Zusammenhang sogenannte Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Der Versicherer verpflichtet sich dabei für den Fall zur Leistungspflicht, in dem der Versicherte nach Abschluss seines Studiums unabhängig vom gewählten Studienfach keinerlei Erwerbstätigkeit nachkommen kann. Maximal versicherbarte Rentenhöchstbeträge und Nachversicherungsmöglichkeiten sollten Beachtung finden.
Die Versorgungslücke bei Berufseinsteigern und Auszubildenen
Azubis erhalten im Falle von Berufsunfähigkeit keinerlei staatliche Absicherung und können sich nur mit Hilfe privater Vorsorge vor einer potenziellen Abhängigkeit von Hartz 4 bewahren. Dabei profitieren sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften von vergünstigten Tarifen, die sie vor Berufsunfähigkeit im erlernten Beruf schützt.
Ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nur dann gegeben, wenn in 5 Jahren vor Inanspruchnahme insgesamt 36 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbezahlt worden sind. Berufseinsteiger können daher lediglich bei Berufsunfällen mit dem Erhalt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente rechnen. Private Vorsorge ist dringend anzuraten.