Berufsgenossenschaft

Aufgaben der Berufsgenossenschaft


Berufsgenossenschaften sind Sozialversicherungsträger, die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllen. Die Liste der Berufsgenossenschaften ist lang: Zu ihr zählen beispielsweise die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt sowie die Berufsgenossenschaft Verwaltung. Wie diese beiden Beispiele erkennen lassen, ist die Frage, welche Berufsgenossenschaft im individuellen Fall zuständig ist, abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe.

Im siebten Buch des Sozialgesetzbuches werden die Aufgaben der Berufsgenossenschaften beschrieben. Sie sind demnach einerseits für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und die Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zuständig. Andererseits sind sie auch für die Rehabilitation und Entschädigung berufsbedingt verunglückter oder erkrankter Arbeitnehmer verantwortlich.

Prävention

Ihrer präventiven Aufgabe kommen Berufsgenossenschaften nach, indem sie Sicherheitsbestimmungen erarbeiten, deren Einhaltung überwachen, Mitarbeiter schulen und beraten, Forschung betreiben und Unternehmen mit notwendigen Informationen versorgen. Natürlich nehmen die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und die Vermeidung von Gesundheitsgefahren einen wichtigen Stellenwert ein. Viele Arbeitnehmer kommen allerdings erst dann mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Berührung, wenn es um Rehabilitation und Entschädigung geht.

Rehabilitation und Entschädigung

Rehabilitation beinhaltet dem Verständnis der gesetzlichen Unfallversicherung nach, dass eine medizinische Wiederherstellung sowie eine soziale und berufliche Wiedereingliederung erfolgt. Entschädigungen an Hinterbliebene können Berufsgenossenschaften dann leisten, wenn der Versicherte im Zuge des Arbeitsunfalls/der Berufskrankheit versterben sollte. Existenziell wichtig ist für Personen, die sich bei ihrer Arbeit verletzt haben oder durch herrschende Arbeitsbedingungen krank geworden sind, dass sie die Zeit zwischen der Verletzung/dem Auftreten der Krankheit und der Genesung finanziell überbrücken können. Leistungen, die in diesem Bereich von den Berufsgenossenschaften erbracht werden, sind insbesondere das Verletzten-, Übergangs-und Pflegegeld. Sollte eine Rehabilitation nicht mehr möglich sein, kommt auch die Zahlung einer Rente infrage. Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen der Berufsgenossenschaften aber immer nur einen Teil der finanziellen Einbußen kompensieren können. Dementsprechend kann es sinnvoll sein, zusätzlich privat vorzusorgen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Falle eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit halten zu können.
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