Berufsunfähigkeitsversicherung – Kosten
Kostenbeeinflussende Faktoren
Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist im Wesentlichen abhängig von folgenden Faktoren: Laufzeit des Versicherungsvertrages, vereinbarte Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, ausgeübter Beruf, Gesundheitszustand bzw. Vorerkrankungen, Freizeitaktivitäten mit Gesundheitsrisiko, Gesundheitszustand und Alter des Versicherungsnehmer. Überschussbeteiligungen können die Beitragshöhe positiv beeinflussen.
Das Risiko berufsunfähig zu werden hängt entscheidend vom Beruf des Versicherungsnehmers ab. Dazu ist anzumerken, dass Versicherungsnehmer unter Grundlage der ausgeübten Tätigkeit Versicherte in Risikogruppen einordnen, die entscheidend die Prämiengestaltung beeinflussen.
Versicherungsnehmer können im Rahmen der Antragsstellung festlegen, welche Periodisierung sie hinsichtlich der zu entrichtenden Beiträge wünschen. Es steht dabei monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitragszahlung zur Wahl. Wird eine Vorabzahlung des Jahresbeitrags abgelehnt, sind in der Regel Ratenzahlungszuschläge zu entrichten.
Nicht rechtzeitige Beitragszahlung
Versicherungsnehmer verpflichten sich vertraglich, laufende Beiträge für jede Versicherungsperiode zu entrichten. Beitragszahlungen haben rechtzeitig zu erfolgen. Der Beitrag gilt als rechtzeitig entrichtet, wenn der Versicherungsnehmer fristgerecht alles getan hat, damit der Versicherungsbeitrag rechtzeitig beim Versicherungsträger eingeht.
Werden fällige Versicherungsbeiträge nicht rechtzeitig bezahlt und liegen persönliche Schuldausschließungsgründe für diesen Verzug nicht vor, werden Versicherungsnehmer rechtswirksam vom Versicherungsträger angemahnt. Die Mahnung erhält eine Zahlungsfrist, innerhalb welcher der rückständige Betrag beglichen werden sollte. Wird das Beitragskonto auch innerhalb der gesetzlichen Frist nicht ausgeglichen, hat der Versicherungsnehmer abhängig von den individuellen Bedingungen eingeschränkten Leistungsumfang bzw. Entfall des Versicherungsschutzes hinzunehmen.
Kündigung bzw. Beitragsfreistellung
Versicherte haben die Möglichkeit, sich beitragsfrei stellen zu lassen, wenn sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. Der Versicherungsnehmer hat dabei über einen festgelegten Zeitraum keine Beiträge zu entrichten, muss dafür aber verminderte Versicherungsleistungen akzeptieren. Voraussetzung der Beitragsfreistellung ist die Existenz eines Mindest-Rückkaufwertes. Unter Rückkaufwert wird gemein der Betrag verstanden, den Versicherungen im Falle einer Kündigung an den Versicherungsnehmer auszahlen.
Für den Fall, dass Berufsunfähigkeit bereits vor Eintritt der Beitragsfreistellung vorgelegen hat, genießt der Versicherungsnehmer auch während des Zeitraums der Beitragsfreistellung Versicherungsschutz in vollem Umfang. Die Voraussetzungen zur Beitragsfreistellung sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Der Antrag hat schriftlich zu erfolgen. In der Regel kann ein Vertrag unter Beitragsfreistellung wieder in den regulären Zustand zurückversetzt werden, sobald sich die finanziellen Rahmenbedingungen des Versicherungsnehmers normalisiert haben.
Der Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Das Versicherungsjahr beginnt regulär mit der Antragsstellung. Wurde monatliche Zahlungsweise vereinbart, kann der Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Versicherung ist mit der Kündigung beendet, die Fälligkeit eines Rückkaufswertes ist in diesem Fall nicht begründet. Bereits zuerkannte Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag bleiben im Falle der Kündigung unberührt.
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