Um die Vorteile des Bauspardarlehens zu erhalten, muss man zuerst ein Bausparkonto bei einer der 16 deutschen Bausparkassen eröffnen.
Die vereinbarte Bausparsumme beinhaltet das vereinbarte Bausparguthaben (die Summierung von Sparraten, Zinsen und die staatliche Förderung) und den Darlehensanspruch.
Beispiel: Der Bausparvertrag ist mit einer Bausparsumme von 40000 Euro abgeschlossen worden. Die Mindestansparung von 40 Prozent wurde erreicht. Zur Auszahlung kommen 40.000 Euro, die 16.000 Euro Guthaben und 24000 Darlehen enthalten.
Anmerkung: Es gibt Bauspartarife mit größerer aber auch mit einer kleineren Mindestbesparung. Die Auswahl des Tarifes hängt vom Vorhaben ab. Empfehlenswert ist die persönliche Beratung durch einen Bauspar – Experten, er wird alle Details mündlich und schriftlich erörtern.
Für den Abschluss des Bausparvertrags verlangt die Bausparkasse vom Bausparer eine Abschlussgebühr je nach Tarif in Höhe von bis zu 1,6 % der Bausparsumme. Diese Abschlussgebühr wirkt sich gewinnmindernd für den Bausparer aus, wird aber unter bestimmten Umständen bei einigen Bausparkassen zurückerstattet, z.B. bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens. Zusätzlich fallen jährliche Kontoführungsgebühren bei vielen Bausparkassen an.
Kennzeichnend für einen Bausparvertrag ist das Mindestsparguthaben, das der Bausparer über seine Sparleistungen für eine Zuteilung der Bausparsumme erreichen muss. Je nach Bauspartarif handelt es sich dabei in der Regel um 40 bis 50 % der Bausparsumme, die angespart werden müssen. Dieses Bausparguthaben wird durch regelmäßige, monatliche Einzahlungen oder Sonderzahlungen auf dem Bausparkonto angespart. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Sogar eine Einmalzahlung des Mindestsparguthabens ist denkbar.
Der Regelsparbeitrag
Die monatlichen Regelsparbeiträge der Bausparverträge liegen bei 4 bis 5 Promille der Bausparsumme. Eine Verpflichtung diese Sparbeiträge regelmäßig zu leisten, besteht nicht. Die Einhaltung der Regelsparbeiträge begünstigt durch den Zeitfaktor aber die spätere Zuteilung der Bausparsumme. Leistet der Bausparer nicht regelmäßig seinen Sparbeitrag erwirkt er keine günstige Bewertungszahl und muss auf eine Zuteilung unnötig lange warten. Kurz gesagt: Die Zweckgemeinschaft profitiert von Zahlungsmuffeln. Die Mindestsparzeit beträgt je nach Tarif zwischen 12 und 80 Monaten. Das Motiv zum Bausparen sollte daher bei der Tarifauswahl entscheidend sein.
Das angesparte Guthaben wird auf dem Bausparkonto mit einem festgeschriebenen und unveränderlichen Zins, je nach Tarif ab 1 % und bei Nichtinanspruchnahme des Bauspardarlehens teilweise bis über 3 %, verzinst. Zinserträge, auch bei Bausparverträgen, unterliegen ab 2009 der pauschalen Abgeltungssteuer. Der Guthabenzins ist demnach in der Regel bei einem Bausparvertrag, insbesondere bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens, nicht hoch. Dies ist auch nicht der eigentliche Vorteil des Bausparens.
Der Vorteil eines Bausparvertrags liegt unter anderem darin, dass der Staat sich mit staatlichen Vergünstigungen in Form der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen am Bausparen beteiligt. Sofern der Bausparer für diese Vergünstigungen bezugsberechtigt ist, werden die Prämien auf das Bausparkonto eingezahlt und verringern das vom Bausparer selbst aufzubringende Mindestsparguthaben.
Das auf den Bausparverträgen eingezahlte Geld ist in verschiedenen Einlagensicherungsfonds je nach Träger der Bausparkasse gesichert. Die Landesbausparkassen sind dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Die privaten Bausparkassen sind zum einen Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der deutscher Banken GmbH und zum anderen im Einlagensicherungsfonds der Bank-Bausparkassen (Bausparkassen, die zu einer Bank gehörig sind) oder im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. (Nicht-Banken-Bausparkassen) Mitglied.