Es gibt mehrere Gründe seine Kfz-Versicherung zu wechseln. Einer der Häufigsten ist vermutlich die Absicht zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Aber es gibt weitere Gründe für einen Wechsel der Kfz-Versicherung.
Wann kann man die Autoversicherung wechseln?
Der 30. November ist jedes Jahr der große Stichtag in der Kfz-Versicherung. Bis zu diesem Stichtag müssen Versicherungsverträge regulär gekündigt werden. Die Laufzeit einer Kfz-Versicherung entspricht immer dem Kalenderjahr, d.h. zum 01. Januar beginnt das neue Versicherungsjahr. Wer sich für sein Auto einen neuen Versicherer ausgewählt hat, kann nur zu diesem Zeitpunkt den Wechsel vornehmen. Diese sog. ordentliche Kündigung muss bis spätestens 30. November dem Versicherungsunternehmen vorliegen, die Kündigung und der Wechsel werden dann zum Ende des Jahres wirksam.
Gründe für einen Wechsel der Kfz-Versicherung
Häufig werden die Jahresrechnungen erst Ende November, Anfang Dezember versandt. Verlangt der Versicherer zukünftig eine höhere Jahresprämie, dann beginnt mit Zugang des Schreibens der Zeitraum für die außerordentliche Kündigung. In diesem Fall hat der Versicherte vier Wochen Zeit seinen Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht auch nach einem Schadensfall, egal ob dieser zur Zufriedenheit reguliert wurde oder nicht. Die Möglichkeit zur Kündigung nach einem Schaden steht allerdings auch dem Versicherer zu.
Weitere Anlässe zum Wechsel oder Beenden der Kfz-Versicherung sind die Stilllegung oder Verkauf des Fahrzeugs bzw. die Anmeldung eines Neuwagens. In diesen Fällen endet der bestehende Versicherungsvertrag immer mit der Abmeldung des Autos. Nach einem Umzug sollte dem Versicherer die neue Adresse mitgeteilt werden. Wenn sich durch den Umzug die Prämie erhöht, etwa weil der neue Wohnort in einer anderen Regionalklasse liegt, so besteht in diesem Fall kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Prämienerhöhung wurde schließlich durch den Versicherten ausgelöst.
Was muss beim Wechsel beachtet werden
Beim Wechsel der Versicherung ist die Bestätigung des neuen Versicherers, noch vor der Kündigung bei der bestehenden Gesellschaft, das Wichtigste. Nur so kann ein übergangsloser Versicherungsschutz gewährleistet sein. Zwar besteht bei allen Versicherungsgesell-schaften ein Kontrahierungszwang für die Standard-Haftpflichtversicherung, ein Antrag auf bessere Leistungen oder eine Kaskoversicherung kann aber abgelehnt werden.
Die Annahme eines Versicherungsantrags wird auch durch die s.g. Doppelkarte bestätigt. Damit kann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Seit dem 1.März 2008 ist die Doppelkarte durch eine elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt worden.
Wie funktioniert die elektronische Doppelkarte
Die Versicherungsbestätigung erteilt der Versicherer zukünftig nur noch in elektronischer Form, in dem er die notwendigen Daten in einer zentralen Datenbank ablegt. Dort haben das Kraftfahrtbundesamt und die regionalen Zulassungsstellen Zugriff und können die Daten einsehen und verarbeiten. Der Versicherungskunde bekommt von seinem Versicherer nur noch eine Bestätigungsnummer. Mit dieser Nummer kann er sein Fahrzeug zulassen. Zwar ist die elektronische Versicherungsbestätigung seit März 2008 obligatorisch, es kann aber noch Zulassungsstellen geben, die noch nicht vollständig auf das neue System umgestellt sind. Dann werden Autos weiterhin nach dem alten Verfahren zugelassen.