Die Teilkaskoversicherung gehört zu den Fahrzeugversicherungen und tritt bei Schäden am eigenen Fahrzeug ein, für die unmittelbar niemand schadensersatzpflichtig gemacht werden kann.
Wann bezahlt die Teilkaskoversicherung
Werden am eigenen Fahrzeug Schäden durch Elementarereignisse, Glasbruch, Diebstahl, Einbruch, Brand, oder Explosion verursacht, sind diese durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die Elementarereignisse umfassen Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Blitzschlag. Schäden dich durch Zusammenstöße mit Haarwild, dazu gehören Hirsch, Reh, Wildschwein, etc., entstehen, werden ebenfalls von der Teilkaskoversicherung übernommen.
Im Jahr 2007 wurden, nach Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, bundesweit fast 240.000 Wildunfälle gemeldet. Die Gefahr eines Zusammenstoßes kann aber auch mit Weidevieh (Kühe, Schafe ) oder Vögeln (Fasan, Eule ) drohen. Diese sind allerdings in den Allgemeinen Bedingungen für die Teilkaskoversicherung nicht enthalten. Inzwischen sind zahlreiche Versicherer zu einer Ausweitung ihrer Versicherungsbedingungen übergegangen und schließen derartige Unfälle mit ein. Werden Schäden durch ein Ausweichmanöver zur Vermeidung einer Kollision verursacht, können diese in bestimmtem Umfang ebenfalls von der Teilkasko übernommen werden.
Einige Versicherer bieten zusätzlichen Teilkasko-Schutz für Schäden die durch Marderbisse entstanden sind. Übernommen werden meist die unmittelbar durch die Bisse entstandenen Schäden, eventuell auftauchende Folgeschäden deckt die Teilkasko nicht ab.
Das Risiko des Fahrzeugdiebstahls oder -einbruchs umfasst auch den immer häufiger auftretenden Diebstahl von Fahrzeugteilen, Ausstattungsgegenständen und anderer eingebaute Gegenstände, die sich im Fahrzeug befanden. Diese Schäden, inklusive der Einbruchsspuren, werden durch die Teilkaskoversicherung erstattet.
Was bezahlt die Teilkasko?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten eines Fahrzeugs und im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs. In manchen Fällen sind die Versicherungsunternehmen Kooperationen mit Werkstätten eingegangen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies meist günstigere Reparaturkosten oder kostenlose Leistungen, wie z. B. die Reparatur einer Windschutzscheibe.
Was kostet die Teilkaskoversicherung
Für Teilkaskoversicherungen werden Schadenfreiheitsklassen nicht angewendet, dementsprechend führen Schadenszahlungen auch nicht zu einer Rückstufung des Versicherungs-vertrags. Die Prämienermittlung basiert hauptsächlich auf den 24 Typklassen und 16 Regionalklassen.
Die Teilkaskoversicherung kann man mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Durch die Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung, meist 150 EUR pro Schadenfall, lässt sich die Prämie deutlich senken, die Versicherung übernimmt dann die, die 150 EUR übersteigenden Kosten. Bis zu dieser Summe muss der Versicherungsnehmer den Schaden selber bezahlen. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko immer enthalten.
Der Abschluss einer selbstständigen Teilkaskoversicherung zusammen mit der Kfz-Haftpflicht kann für höherwertige ältere Fahrzeuge sinnvoll sein. Grundsätzlich sollte die Prämie in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen.