Abgeltungsteuer

Geldanlage – Abgeltungsteuer

Was ist die Abgeltungsteuer?


Finanzfachleute bemängeln, dass das deutsche Steuerrecht schwieriger zu enträtseln sei als das menschliche Erbgut. Die neue Abgeltungssteuer soll unter anderem mit dazu beitragen, die Besteuerung von Kapitalvermögen übersichtlicher zu gestalten.

Die Abgeltungsteuer wird auch als Zinssteuer bezeichnet und ist, ebenfalls wie der Zinsabschlag, eine Quellensteuer die an der Quelle (den Banken und Kreditinstituten) erhoben wird. Sie soll ab dem 1.Januar 2009 auf Kapitalerträge (nach § 20 EStG) erhoben werden und den Zinsabschlag ersetzen. Ab 2009 gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch private Veräußerungsgewinne, Einnahmen aus Stillhaltegeschäften und alle Zahlungen aus Geschäften mit Wertpapieren und Derivaten.

Ausgeschlossen davon sind Währungsgeschäfte und Derivate mit physikalischer Lieferung von Währung im Moment der Ausübung. Es werden auch erstmals Spekulationsgeschäfte steuerlich erfasst und Devisengewinne auf Fremdwährungskonten.

Die Höhe der neuen Abgeltungsteuer

Die Abgeltungssteuer soll mit 25 Prozent pauschalem Steuersatz auf Zinserträge und auf Dividenden die den jeweiligen Freibetrag übersteigen, zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer als Kirchensteuer geringer sein als der bisherige Zinsabschlag von 30 beziehungsweise 35 Prozent. Es ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer und inklusive von 8 Prozent Kirchensteuer 27,819 Prozent und bei einer 9 prozentigen Belastung von 27,995 Prozent.

Der neue Sparer-Pauschbetrag ersetzt den bisherigen Sparer- Freibetrag und beträgt 801 Euro, bei Ehegatten 1.602 Euro.

Die Beitragshöhe scheint gleich, der Unterschied liegt jedoch in dem Umstand, dass in ihr bisher ein Ansatz von 51 Euro als Werbungskostenpauschale enthalten war. Höhere Werbungskosten (beispielsweise für Depotgebühren) konnten steuermindernd geltend gemacht werden. Der neue Pauschbetrag sieht diese Möglichkeit nicht mehr vor. Bei Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung werden auch nach Einführung der Abgeltungsteuer die Kapitalerträge nicht besteuert. Mit Zahlung der Abgeltungssteuer erlöschen, im Gegensatz zur vorherigen Regelung, Steuernachzahlungen. Ist der persönliche Einkommenssteuersatz eines Anlegers niedriger als 25 %, kann er zur Besteuerung der Erträge mit dem tariflichen Eikommenssteuersatz übergehen. Das Finanzamt überprüft und berücksichtigt die günstegere Variante.
Das inländische Kreditinstitut, bei dem Kapitalanlagen gehalten werden, nimmt den Steuerabzug vor und führt ihn an die Finanzverwaltung ab. Bei der Emittentensteuer wird die Kapitalertragssteuer vom Emittenten an das Finanzamt abgeführt.
Die Bank erhält nur noch den vor-besteuerten Betrag von dem sie dann nur noch die Kirchensteuer, unter Meldung der Aufteilung an die Kirchen und Religionen unter Wahrung der Anonymität, abführen muss. Freistellungsaufträge werden zukünftig kostenpflichtig erteilt.

Was ist bei der neuen Abgeltungsteuerregelung positiv?


Betriebliche Anleger erhalten einen Abzug auf Kapitalerträge, sind aber je nach Ertrag von einem zu versteuernden Spekulationsgewinn befreit. Es gibt viele Sonderregelungen zur Abgeltungsteuer. Die Änderungen in den Steuergesetzen sind im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 nachzulesen.
Der bisherige Nachweis von privaten Veräußerungsgeschäften fällt weg, da die Banken dazu nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind.

Was wird von Verbraucherorganisationen und Fachleuten kritisiert?

Andere EU-Mitgliedstaaten haben ein Abgeltungssteuersystem für Kapitalerträge eingeführt bei dem oft nur Zinsen und Dividende erfasst werden. In Deutschland wird zusätzlich die Wertsteigerung des Kapitalvermögens bei der Abgeltungssteuer mit berechnet.
Kritiker bemängeln die Steuerprogression, die unterschiedliche Behandlung der Einkommensarten sie fürchten um die Neutralität der Finanzierung, die Abschaffung des „Hausbankprinzips“.
Nach Auffassung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) verstößt vor allem die ab 2011 geplante Praxis, den Geldinstituten den Konfessionsstatus offenbaren zu müssen, gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht, die Religionszugehörigkeit nicht offenbaren zu müssen.
Verbraucherschützer zeigen auf, dass keine vorschnellen neuen Verträge abgeschlossen werden sollen, weil oft hohe Verwaltungs- und Provisitionskosten anfallen, die der Kunde oftmals beim „Schnäppchenangebot“ nicht mit bedenkt.

Hinweis
Diese allgemeinen Hinweise beziehen sich auf den Stand Dezember 2006. Es ist zu beachten, dass sich Vorschriften auch während einer Vertragslaufzeit ändern können. Wir übernehmen trotz größter Sorgfalt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Informationen. Wir empfehlen ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
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