Brutto – Netto
Ob neuer Arbeitsplatz oder Gehaltserhöhung, die Frage nach dem Brutto Netto und was unter dem Strich übrig bleibt, ist elementar. Dabei wird die Höhe des Einkommens und dessen was tatsächlich auf dem Gehaltskonto gutgeschrieben wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben der Steuerklassenwahl ist auch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge maßgeblich für das Nettogehalt. Spätestens zum Jahresende in der Einkommensteuererklärung zeigt sich, ob weitere Steuerarten das Einkommen beeinflussen. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und verbesserte Absetzmöglichkeiten von Altersvorsorgeaufwendungen und Krankenversicherungsbeiträgen haben dem Steuerzahler in den letzten Jahren ein Mehr an Netto beschert.
Was bleibt übrig >>
Mit Ausnahme der durch Bundesgesetze regulierten Verbrauchsteuern und Zölle fällt ein Großteil der in der Bundesrepublik Deutschland erhobenen Steuern in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Länderverwaltungen.
Den unter den Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzverwaltungen angesiedelten Finanzämtern obliegt laut Finanzverwaltungsgesetz (FVG) als Landesbehörden die Verwaltung jener Vielzahl verschiedener Abgaben.
Örtlich zuständig ist stets jenes Finanzamt, in welchem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. Liegen mehrere Wohnsitze vor, ist das Finanzamt im Bezirk des überwiegenden Aufenthalts des Steuerpflichtigen zuständig.
Finanzamt >>
Die Bundesregierung legt jährlich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze in entsprechenden Rechtsverordnungen fest. Es handelt sich dabei um dynamische Grenzen, die jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst werden.
Beitragsbemessungsgrenzen >>
Brutto ist nicht netto. Mit dem Gehaltsrechner schnell Sozialversicherungsbeiträge, Kirchen- und Lohnsteuer ermitteln. Ergebnisanalyse und interessante Tipps um Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Brutto Netto Rechner >>
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