Kfz-Haftpflichtversicherung
Die verpflichtende Autoversicherung für Kfz-Halter


Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die jeder Kfz-Halter abschließen muss.

Was bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen von geschädigten Verkehrsteilnehmern. Die Haftpflichtversicherung tritt bei Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden ein. Als Sachschaden gilt etwa die

Wiederherstellung des geschädigten Autos, ein Personenschaden kann die Übernahme von Krankheitskosten oder die Zahlung von Schmerzensgeld einer geschädigten Person sein. Von der Kfz-Haftpflichtversicherung übernommene Vermögensschäden umfassen z. B. den Nutzungsausfall eines Fahrzeugs während der Reparaturarbeiten. Ob eine Schadenersatzforderung berechtigt ist, wird vom Versicherungsunternehmen geprüft. Unberechtigte Forderungen werden, notfalls auch gerichtlich, abgewiesen.

Die Haftpflichtversicherung agiert also für den Versicherungsnehmer wie eine Rechtsschutzversicherung (passiver Rechtsschutz genannt). In welchem Umfang die Versicherungen für Schäden eintreten müssen, ist vom Gesetzgeber durch Mindestversicherungssummen festgelegt. Für Personenschäden sind dies 2,5 Mio. EUR, die sich auf 7,5 Mio. EUR erhöhen, wenn durch den Unfall drei oder mehr Personen verletzt wurden. Sachschäden müssen mit mindestens 500.000 EUR abgesichert sein und für Vermögensschäden gelten 50.000 EUR als Mindestsumme.

In der Praxis werden von den meisten Versicherungsunternehmen bessere Deckungssummen (bis zu 100 Millionen EUR), für eine geringfügig höhere Prämie, angeboten. In bestimmten Fällen kann sich ein Versicherungsunternehmen vom Versicherungsnehmer einen Teil der geleisteten Schadenssumme (bis zu 5000 EUR) erstatten lassen, etwa wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat. Zu diesen sogenannten Obliegenheitsverletzungen gehört auch das Fahren ohne Führerschein oder die Nutzung eines vorübergehend stillgelegten Autos. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt der Annahmezwang d.h., ein Antrag auf Versicherungsschutz darf nicht abgelehnt werden, der Versicherer darf sein Angebot aber auf den gesetzlichen Mindestschutz begrenzen.

Was kostet die Haftpflichtversicherung

Für die Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung sind mehrere Faktoren maßgebend. Neben dem individuellen Schadensfreiheitsrabatt hat ebenso die Einstufung des Fahrzeugs in eine Typ- und eine Regionalklasse Einfluss auf die Prämie. Der eigene Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Anzahl der unfallfreien Jahre ermittelt und kann im besten Fall dazu führen, dass langjährig unfallfreie Autofahrer nur noch 30 Prozent der regulären Jahresprämie bezahlen müssen. Anhand der Anzahl schadensfreier Jahre wird der Versicherungsnehmer in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese kann jedoch bei den einzelnen Versicherungsunternehmen variieren. Unterschiede bestehen aber auch bei den Rückstufungstabellen, bei der Berücksichtigung sogenannter Rabattretter und auch der Einstufung von Fahranfängern.

Einheitlich bei allen Versicherungsunternehmen sind die Typ- und Regionalklassen. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeugmodell ist in eine der 16 Typklassen in der Haftpflichtversicherung eingestuft. Als Faustregel gilt: Je niedriger die Typklasse, desto niedriger der Beitrag. Die Einstufung in eine Typklasse kann sich im Laufe der Jahre verbes-sern oder verschlechtern. In der Typklasse drückt sich der Schadenverlauf eines Fahrzeugtyps aus, d.h. je mehr Unfälle mit einem Fahrzeugtyp verursacht werden, desto höher die Schadensaufwendungen der Versicherungswirtschaft und desto höher die Typklassen-Einstufung. Gleiches gilt für die 12 Regionalklassen in der Haftpflichtversicherung. In den Regionalklassen wird der Schadensverlauf innerhalb eines Zulassungsbezirks abgebildet.

In der Praxis hat sich eine Vielzahl weiterer Kriterien für die Prämienberechnung durchgesetzt. Ob Neu- oder Gebrauchtwagen, Mann oder Frau, Viel- oder Wenigfahrer, für die Tarifkalkulation werden von den Versicherern unterschiedlich viele weitere Faktoren berücksichtigt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird fast ausschließlich als Jahresvertrag angeboten. Auch unterjährig beginnende Verträge verlaufen immer bis zum 31.12. und beginnen ab dem 01.01. mit dem neuen Versicherungsjahr. Für Fahrzeuge, die mit einem Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen zugelassen sind, werden entsprechend kurz laufende Versicherungen angeboten.

Die Haftpflichtversicherung wird in einer Jahresprämie bezahlt. Die halbjährliche, quartals-weise oder monatliche Zahlweise ist mit Aufschlägen von 3-5 Prozent möglich. Bei monatlicher Zahlweise verlangen viele Versicherer eine Abbuchungsgenehmigung.
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