Bausparregeln
Wie funktioniert Bausparen bzw. ein Bauspavertrag?


Das Bausparen unterliegt bestimmten Regeln. Diese Bausparregeln sichern den modellgerechten Ablauf des Bausparvertrages. Der Bausparer sichert durch das Einhalten der Bausparregeln sein Bausparziel: Zuteilung des Bausparvertrages und das Anrecht auf ein Bauspardarlehen.

Das Sparen und Finanzieren im Kollektiv muss geregelt sein, damit alle Bausparer unter gleichen Bedingungen ihr Ziel erreichen können. Dazu müssen die unterschiedlichen Sparleistungen über eine „Zeit mal Geld“-Rechnung miteinander vergleichbar gemacht werden. Der Bausparer und die Bausparkasse verpflichten sich mit Vertragsabschluss zu bestimmten Leistungen. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.

Ziel des Bausparens ist der Erhalt eines Darlehens, um dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Mit Abschluss eines Bausparvertrags wird der Bausparer Mitglied in einer Zweckspargemeinschaft. Zu Beginn der Vertragslaufzeit muss der Bausparer seine Leistung, in Form von Sparbeiträgen, zu Gunsten der Gemeinschaft erbringen. Die Sparleistung kann in regelmäßigen Beträgen oder auch in Sonderzahlungen erfolgen. Die Sparleistung bedingt eine spätere Gegenleistung in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Das Darlehen wird aus dem großen gemeinsamen Topf der Spar- und Tilgungsleistungen ausgezahlt.

Zeitraum und Geldeingang

Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Es wird ein Mindestsparguthaben vereinbart, das der Bausparer mindestens ansparen muss. Die Bausparsumme wird zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben angespart und das Guthaben einen ausreichenden Zeitraum auf dem Bausparkonto steht. Die Bausparkasse zahlt die gesamte Bausparsumme, bestehend aus Sparguthaben und Bauspardarlehen, aus. Die so genannte Bewertungszahl gibt dabei die Reihenfolge der Zuteilung an. Diese „Zeit mal Geld-Rechnung“ bewertet das Sparverhalten des Bausparers. Sie wird anhand der Sparsumme und der Spardauer nach genehmigten Verfahren errechnet. Die Bausparverträge mit der höchsten Bewertungszahl werden als erstes ausgezahlt. Dabei handelt es sich um eine zentrale Regel des Bausparens: Mindestsparzeit, Mindestsparguthaben und eine Mindestbewertungszahl müssen vom Bausparer erreicht werden, damit es zur Zuteilung des Bauspardarlehens kommt. Staatliche Prämien, wie die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmer-Sparzulage, werden mit Zuteilung des Bausparvertrages gutgeschrieben.

Steht die Zuteilung des Bausparvertrages an, stellt die Bausparkasse die gesamte Bausparsumme dem Bausparer zur Verfügung. Der Bausparer kann jederzeit über das Bausparguthaben verfügen, für das Bauspardarlehen muss der Bausparer bestimmte Voraussetzungen (Grundpfandrecht, Beleihungswert, Kreditwürdigkeit) erfüllen. Das Bauspardarlehen ist unkündbar, niedrig und fest verzinst. Der Bausparer verpflichtet sich nach Darlehensauszahlung zur monatlichen Zahlung von Zins und Tilgung der Darlehensschuld. Dabei kann er jederzeit Sondertilgungen, die seine Darlehensschuld verringern, oder die Volltilgung vornehmen.

Bausparvertrag kündigen

Eine Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn der Bausparer mit seinen Zins- und Tilgungsbeiträgen drei Monate im Rückstand ist. Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen, wobei das Bausparguthaben erst nach dem frühestens Zuteilungstermin, der der Kündigung folgt, ausgezahlt wird.

Gebühren des Bausparvertrags

Beim Abschluss eines Bausparvertrages erheben die Bausparkassen eine Abschlussgebühr. Die Gebühr beträgt zwischen 1 Prozent und 1,6 Prozent von der Baussparsumme. Einbehalten wird der Betrag meist von den ersten Sparbeiträgen. Manche Bauspartarife sehen bei Darlehensverzicht eine Gebührenerstattung vor.