Auslandskrankenversicherung – Au Pair
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten deutschen Au Pairs im Ausland unzureichenden oder keinen Versicherungsschutz in Krankheitsfällen. Private Auslandskrankenversicherungen decken dieses finanzielle Risiko ab und bieten auf spezielle Personengruppen zugeschnittene Tarifvarianten an. Au Pair Auslandskrankenversicherungen sind auf die besonderen Gegebenheiten von Au Pairs abgestimmt und gewährleisten beste medizinische Versorgung während eines Auslands-Aufenthaltes.
Gesetzliche Leistungen
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Kosten für medizinische Leistungen im Ausland nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen zu diesem Land besteht. Dies ist bei vielen europäischen Mitgliedstaaten der Fall. Mit Ländern außerhalb der EU wurden solche Vereinbarungen nicht getroffen. Hier haben Bundesbürger sämtliche Kosten für erbrachte medizinische Leistungen aus eigener Tasche zu tragen, was zu enormen finanziellen Belastungen führen kann.
Sollte ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Zielland bestehen, stehen Au Pairs medizinisch notwendige Grundleistungen zu. Diese beschränken sich auf absolute Minimalleistungen, Kosten werden in Höhe vergleichbarer deutscher Behandlungen zu deutschen Gebührensätzen erstattet. Da ausländische Ärzte nicht an die deutsche Gebührenordnung gebunden und Leistungen wie Krankenrücktransporte nicht mitversichert sind, können erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Patienten zu tragen sind.
Gesetzlich versicherte Personen, die über einen bestimmten Zeitraum im Ausland als Au Pair arbeiten wollen, gehen ohne private Auslandskrankenversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Au Pair Auslandskrankenversicherungen bieten ihnen flexiblen Versicherungsschutz und individuell abstimmbare Rahmenbedingungen. Da reguläre Auslandskrankenversicherungen Versicherungsschutz in der Regel nur bis zu 6 Wochen eines Auslandsaufenthaltes gewährleisten, ist auf einen zeitlich ausreichenden Versicherungsvertrag im Rahmen einer Au Pair-Versicherung zu achten.
Leistungen
Der Leistungsumfang von Au Pair Auslandskrankenversicherungen beinhaltet die stationäre, ambulante und zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz. Bei vielen Anbietern beinhalten Au Pair-Versicherungen Ausfallzahlungen für den Fall stationärer Behandlungen.
Bei Abschluss von Au Pair Krankenversicherungen über einen Versicherungszeitraum von mindestens 12 Monaten sind anbieterabhängig auch medizinische Leistungen in der Bundesrepublik bei einer vorübergehenden Rückkehr bis zu einem bestimmten Zeitraum mitversichert.
Au Pair Auslandskrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von bis zu 3 Jahren. Sie sind bis zu einem Höchstalter des Versicherungsnehmers von 30 Jahren abschließbar. Bei vorzeitiger Abreise werden zu viel bezahlte Versicherungsprämien häufig zurück erstattet.
.