Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherungen


Der Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen ist durch die vergangenen Gesundheitsreformen arg eingeschränkt. Der Erstattungskatalog nahezu aller Bereiche der medizinischen Versorgung wurde auf eine absolut notwendige Mindestversorgung reduziert. Durch Krankenzusatzversicherungen erhalten Mitglieder der gesetzlichen Versicherungsträger die Möglichkeit, ihre medizinische Absicherung auf das Niveau privater Versicherungsgesellschaften anzuheben. Je nach individueller vertraglicher Ausgestaltung werden auch die Kosten erstattet, die über die gesetzlichen Sätze hinausgehen oder im Versicherungspaket der staatlichen Gesellschaften nicht enthalten sind.

Gesetzlich Versicherte sind nur in den ersten Wochen einer Krankheit finanziell abgesichert, so lange zahlen Arbeitgeber das volle Gehalt ihres Beschäftigten. Ab Beginn der 7. Krankheitswoche haben Arbeitnehmer mit finanziellen Einbußen von bis zu 20 Prozent des letzten Nettoeinkommens zu rechnen, und das oftmals bei nahezu gleich bleibenden Ausgaben.
>> Krankengeld

Um stetige Leistungseinschränkungen und steigende Zuzahlungen im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung zu vermeiden, haben Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen seit 01.01.2004 die Möglichkeit, zur Begleichung von Kosten das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Findet auf Wunsch des Patienten das Kostenerstattungsprinzip Anwendung, wird dessen medizinische Versorgung im ambulanten Bereich auf Privatpatientenniveau angehoben.
>>Ambulante Zusatzversicherung

Um stetige Leistungseinschränkungen und steigende Zuzahlungen im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung zu vermeiden, haben Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen seit 01.01.2004 die Möglichkeit, zur Begleichung von Kosten das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Findet auf Wunsch des Patienten das Kostenerstattungsprinzip Anwendung, wird dessen medizinische Versorgung im ambulanten Bereich auf Privatpatientenniveau angehoben.
>> Stationäre Zusatzversicherung

Kostenerstattungen für Sehhilfen werden von gesetzlichen Versicherungsträgern ausschließlich bei Sehkraftverlust durch schwerwiegende Krankheiten gewährt. Bei Brillenbeschädigungen, Verlust oder altersgemäßen Sehstärken-Veränderungen sind die unter Umständen erheblichen Kosten vom Patienten zu tragen.
>> Brillenversicherung

Da gesetzliche Kassen lediglich einen Teil zahnärztlicher Behandlungskosten übernehmen, sind Zahnzusatzversicherungen für alle Mitglieder staatlicher Versicherungsträger empfehlenswert. Auch für den Fall ordnungsgemäß geführter Bonushefte erstatten gesetzliche Kassen nur bis maximal 65 Prozent der in Rechnung gestellten Kosten.
>> Krankenzusatzversicherung Zähne

Mit der Krankenhaustagegeldversicherung können Sie Zuzahlungen bei Ihrem Krankenhausaufenthalt absichern. Auch dient diese Art der Versicherung dazu, die Mehraufwendungen für z. Bsp. Fahrtkosten von Angehörigen oder der Fernseher und das Telefon im Krankenhaus abzusichern.
>>Krankenhaustagegeldversicherung

Statistiken belegen, dass 65 Prozent aller Unfälle in der Freizeit und im Urlaub passieren. Gerade bei Urlaubsreisen bieten gesetzliche Krankenversicherungen keine oder nur unzureichende Kostendeckungen im Falle medizinischer Behandlungen. Medizinische Notfälle im Ausland können so für den Urlaubsreisenden schnell zum finanziellen Risiko werden.
>> Urlaubsreise

Die gesetzliche Krankenversicherung des Arbeitnehmers kommt dabei nur in den europäischen Ländern zum Tragen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ist dies der Fall, so werden Kosten in der Höhe erstattet, wie sie bei vergleichbaren Behandlungen in Deutschland angefallen wären.
>> Geschäftsreise

Medizinische Behandlungen im Ausland können für Patienten unter Umständen teuer werden. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen besteht keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
>> Langzeit Reise

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten deutschen Au Pairs im Ausland unzureichenden oder keinen Versicherungsschutz in Krankheitsfällen. Private Auslandskrankenversicherungen decken dieses finanzielle Risiko ab.
>> Au Pair

Studenten oder Schüler, welche Studiensemester im Ausland absolvieren möchten, sind mit ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen im Ausland oft nicht gegen ein finanzielles Risiko im Krankheitsfall abgesichert.
>> Studenten Auslandsreisekrankenversicherung



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