Kosten & Beitrag
Welche Faktoren bestimmen die Kosten für die Private Krankenversicherung


Während Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Absicherung einen festen und einheitlichen Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Versicherten darstellen, errechnen sich die Prämien zur privaten Krankenversicherung aus verschiedenen individuellen Faktoren des jeweiligen Versicherungsnehmers.

So kommen neben Alter vor allem gesundheitliche Aspekte wie Vorerkrankungen oder Allergien zum Tragen, die sich aufgrund des erhöhten Kostenrisikos in Form von Risikozuschlägen auf die persönliche Beitragshöhe auswirken können. Ähnlich KFZ Kaskoversicherungen sind vertraglich definierte Selbstbehalte vereinbar. Versicherungsnehmer entscheiden sich hiermit, Teile der Krankheitskosten mit zu tragen, und können dadurch von entscheidenden Kostenvorteilen profitieren.

Besonders kostenbewusstes Verhalten von Versicherungsnehmern wird im Rahmen der so genannten Beitragsrückerstattung entsprechend den verschiedenen Versicherungsbedingungen mit Rückzahlungen von jährlich bis zu 6 Monatsbeiträgen honoriert.

Erstattung von Behandlungskosten

Bezüglich der Erstattung von Krankheitskosten ist hinsichtlich der jeweiligen Behandlungsart zu unterscheiden.

Versicherungsnehmern wird im Falle ambulanter Behandlungen seitens des behandelnden Arztes eine Rechnung gestellt, welche in der Regel eine Zahlungsfrist von 4 Wochen beinhaltet und vom Versicherungsnehmer zu begleichen ist. Um nicht in Vorleistung treten zu müssen, sollten Versicherte Rechnungen unverzüglich beim jeweiligen Versicherungsträger einreichen. In diesen Fällen ist eine Erstattung innerhalb der Zahlungsfrist die Regel.

Müssen stationäre Behandlungen durchgeführt werden, rechnen Krankenhäuser direkt mit den privaten Versicherungsgesellschaften ab. Versicherte haben in diesen Fällen nicht in Vorleistung zu treten. Verschiedene Versicherer statten ihre Kunden zusätzlich mit „Klinik-Karten“ aus, mittels derer Krankenhäuser detaillierten Überblick über vom Versicherungsnehmer versicherte Leistungen erhalten. Tarifoptionen wie Einzelzimmerbelegung oder Chefarztbehandlung können so umgehend Berücksichtigung finden.

Kosten für Medikamente sind grundsätzlich vom Versicherten direkt zu tragen und werden umgehend durch die privaten Krankenversicherungen erstattet. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit einzelner Produkte empfiehlt es sich, vorab mit dem jeweiligen Versicherungsträger in Kontakt zu treten. Sollten spezielle kostenintensive Medikamente benötigt werden, können unter Einbeziehung der jeweiligen Versicherung Vereinbarungen wie beispielsweise vorherige Abschlagzahlungen getroffen werden.