Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht
Vermieter von Wohnungen und Häusern
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert den Eigentümer eines nicht selbst genutzten Hauses und Grundstücks gegen Haftpflichtschäden ab. Jeder Haus- und Grundstückseigentümer ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch für die Verkehrssicherheit seiner Immobilie verantwortlich und haftet für entstandene Schäden im vollen Umfang.
Die Verkehrssicherungspflichten umfassen die Reinigung und Beleuchtung der Immobilie und des Grundstücks, die Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis sowie die Instandhaltung der Immobilie. Kommt ein Eigentümer einer vermieteten Immobilie, ein Besitzer eines unbebauten Grundstücks oder ein Eigentümer einer Wohnungsgemeinschaft dieser Pflicht nicht nach und es kommt eine dritte Person zu Schaden (z.B. Passant stürzt auf nicht gestreutem Gehweg vor dem Haus), dann ist der Immobilien-Eigentümer für den entstandenen Schaden voll haftbar zu machen.
Die Versicherungsbranche bietet für Vermieter eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, Besitzer eines unbebauten Grundstücks und Eigentümer einer Wohnungsgemeinschaft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur Absicherung an. Für selbstgenutzte oder gewerblich genutzte Immobilien ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht geeignet. Hauseigentümer, die dieses selbst bewohnen und eine Einliegerwohnung vermieten, benötigen in der Regel ebenfalls keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Hier reicht die Privathaftpflichtversicherung aus.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt die finanziellen Folgen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer pauschal vereinbarten Versicherungssumme (z.B. 3 Mio. ) ab. Die Höhe der Versicherungssumme sollte so gewählt sein, dass insbesondere Personenschäden in ausreichendem Maße abgedeckt sind. Denn Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen, muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen. Darüber hinaus leistet die Versicherung eine Prüfung der Haftpflichtfrage und eines Schadensersatzanspruchs, die Übernahme der Kosten bei berechtigten Ansprüchen sowie die Übernahme aller Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Der Beitrag der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht richtet sich nach der Wohnfläche, bei Grundstücken nach der Grundstücksgröße, Anszahl der Wohnungen bei einem vermieteten Haus und dem Mietwert. Einige Versicherungsgesellschaften verlangen Mindestbeiträge, so dass kleinere Objekte teurer in der Versicherung sind.
Die Versicherungsbeiträge können sich je nach Versicherungsunternehmen gravierend unterscheiden. Ein Blick in das Kleingedruckte, insbesondere der Leistungskatalog, sowie ein Vergleich verschiedener Angebote sind daher ratsam.
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