Die Gebrauchtimmobilie
Gebrauchtimmobilie Charme mit Vergangenheit
Es muss nicht immer ein Neubau sein. Gebrauchtimmobilien bieten sich immer dann an, wenn ein Haus oder eine Wohnung nicht in Eigenleistung gebaut oder neu gekauft werden kann. Eine Gebrauchtimmobilie ist eine Immobilie, die bereits bewohnt ist oder war. Sie kann über einen notariellen Kaufvertrag, auf Rentenbasis, auf einer Zwangsversteigerung oder durch Schenkung erworben werden.
Ein gutes Angebot an Gebrauchtimmobilien bieten die meisten Makler und Finanzinstitute vor allem über Zeitungsinserate an. Wesentlich für die Auswahl eines gebrauchten Objektes sollten die Lage, der Zuschnitt, der Zustand und der Umfang an notwendigen Umbaumaßnahmen sein. Es empfiehlt sich für den Interessenten, bei der Kaufentscheidung zur besseren Beurteilung des Immobilien-Zustands, einen Bausachverständigen hinzuziehen. Ein Wertgutachten gibt nicht nur Auskunft über den Sachwert, sondern unter Umständen auch über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen. Der so genannte Energieausweis ist für die erfolgreiche Abwicklung eines Gebrauchtimmobilien-Verkaufs zwingend erforderlich. Dieser ist vom Verkäufer auf Aufforderung vorzulegen. Bei einem Eigentumswohnung Verkauf sollte der Interessent sich unbedingt über die Rücklagen der Hausgemeinschaft, insbesondere für Instandhaltung, informieren und Einsicht in die Protokolle der Eigentümerversammlung nehmen.
Anschaffungskosten
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie besteht häufig ein größerer Verhandlungsspielraum beim Preis als bei Neubauten. Bis zu 10 % kann die Verhandlungsspanne beim Makler oder Verkäufer betragen. Ein höherer Preisnachlass ist bei Immobilien, die schon länger erfolglos zum Kauf angeboten werden, möglich. Neben dem reinen Kaufpreis müssen weitere Ausgaben in der Finanzierung der Gebrauchtimmobilie berücksichtigt werden: 3,5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises als Grunderwerbssteuer, ca. 3,48 % des notariell beurkundeten Kaufpreises als Maklerkosten, 1 % des notariell beurkundeten Kaufpreises als Notarkosten, 0,5 % vom Kaufpreis als Eintragungskosten in das Grundbuch sowie weitere Nebenkosten der Finanzierung für Grundschuldbestellung und eventuelle Schätzkosten. Zusätzlich können je nach Ausstattung und Alter der Gebrauchtimmobilie weitere Kosten für Sanierungs- und Reparaturarbeiten anfallen.
Ist der Kauf über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen, kann die Übergabe der Immobilie erfolgen. Bei der Wohnungsübergabe sollte eine Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden. Dieses Übergabeprotokoll stellt für den Verkäufer das Abnahmeprotokoll dar und dient dem späteren Nachweis einer ordnungsgemäßen Übergabe.
Ein Nachteil des Gebrauchtimmobilienkaufs liegt im eventuell erforderlichen Aufwand an Sanierungen. Insbesondere energetische Sanierungen (Photovoltaikanlagen, Wärmedämmung etc.) werden durch Unterstützungsprogramme in Deutschland von Bund und Ländern gefördert. Je nach Baujahr der Immobilie sind Renovierungs- und Umbauarbeiten notwendig. Dabei sind unter Umständen Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten oder Sperrfristen (z.B. bei der Unterteilung eines Hauses in mehrere Eigentumswohnungen). Dennoch kann der Kauf einer Gebrauchtimmobilie finanziell lohnend gegenüber einem Neubau sein. Zudem kann ein Haus mit Vergangenheit mehr Charme als ein Neubau aufweisen und ist als private Altersvorsorge eine sichere Wertanlage.
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