Private Altersvorsorge – Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereinigt Versicherungsschutz und Kapitalaufbau. Wegen Hinterbliebenenschutz, steuerliche Behandlung und einer ordentlichen Rendite, war sie in der Vergangenheit schlechthin die Antwort für eine zusätzliche Altersvorsorge. War die Vertragslaufzeit 12 Jahre und länger, wurden mindestens fünf Jahre Beitrag entrichtet, war die Auszahlung steuerfrei.
Die steuerlichen Bedingungen haben sich geändert. Hiervon sind Verträge mit Abschluss vor dem 1.1.2005 und nach dem 31.12.2004 betroffen. Bei Verträgen die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden hat sich nur wenig, im Gegensatz zu Vertragsabschlüssen nach dem 31.12.2004, hat sich mehr geändert. Vertragsabschlüsse nach dem 31.12.2004 unterliegen bei einer mindestens 12 jährigen Laufzeit und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres, mit der Hälfte des Ertrages, dem persönlichen Steuersatz. Wird der Auszahlungsbetrag als monatliche Rente abgerufen, greift die Versteuerung nach dem Ertragsanteil.
Kunden erhalten 2,25 Prozent Zinsen (für Vertragsabschlüsse ab 1.12.2012 1,75 Prozent) für den Teil des Beitrages, der als Versicherungsguthaben gebildet wird. Das bedeutet Versicherungsbeitrag abzüglich der Kosten. Laut MAP-Report entwickelte sich die Rendite bei Lebensversicherungen seit 1998 von 6,2 Prozent auf 5,4 Prozent. Dies betrifft ca. 94 Millionen Policen. Lang anhaltende Finanzkrisen werden sich zwangsläufig nachteilig auf die Renditen von Kapitallebens- und private Rentenversicherungen auswirken. Problematisch für Lebensversicherer wird die Anlage der Kundenbeiträge sein. Bisher wurde mit beträchtlichen Summen in Bankschuldverschreibungen, aber auch eher geringfügig in Private-Equity-Hedgefondsanlagen und Unternehmensanleihen investiert. Diese Anlagepolitik wird man gründlich überdenken und Alternativen für die Kundengelder suchen müssen. Eine Kapitallebensversicherung mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 30 bis 35 Jahren, wird sicherlich innerhalb dieses langen Zeitraums, wie in der Vergangenheit, wieder von attraktiveren Zinsen profitieren. Auf die Entwicklung der Rendite seiner Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer selber Einfluss nehmen. Bei jährlicher Beitragszahlung fallen keine Gebühren an. Unterjährige Beitragszahlungen kosten Geld: Bei einer halb- 2 %, viertel- 3 % und monatlicher Zahlweise 5 Prozent.
Entscheidet man über den Abschluss einer Kapitallebensversicherung, sollte man die finanzielle Absicherung im Falle des Todes und weitere frei vereinbare Zusatzleistungen in seine Überlegungen mit einbeziehen.
Formen der Kapitallebensversicherung
Versicherer bieten die klassische und die fondsgebundene Kapitallebensversicherung an. Nur die klassische Kapitallebensversicherung garantiert eine Ablaufleistung. Dies ist mit der konservativen Anlagepolitik der Kundengelder begründet.
Bei der fondsgebundenen Variante, wird zu 100 Prozent in Investmentfonds investiert, die der Versicherungsnehmer aus Vorgaben wählen kann. Während der Vertragslaufzeit kann hier zwischen den Fonds auf Antrag gewechselt werden. Manche Gesellschaften garantieren zum Ende der Laufzeit mindestens die Rückzahlung der Versicherungsbeiträge. Unfalltodesfallzusatz Bei Tod des Versicherungsnehmers durch Unfall, wird der vereinbarte Betrag, zum Beispiel die doppelte Todesfallsumme fällig.
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Wird der Versicherungsnehmer durch Krankheit oder Unfall Berufsunfähig, übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung der Hauptversicherung. Der Todesfallschutz und die garantierte Ablaufleistung des Vertrages bleiben erhalten.
Berufsunfähigkeitsrente Jeder vierte Arbeitnehmer, egal ob körperlich oder geistig tätig, wird seinen Beruf bis zum Rentenalter nicht ausüben können. Psychische Erkrankungen, Wirbelsäulen- und Herz- Kreislauferkrankungen sind die häufigsten Ursachen. Der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente leistet bei Berufsunfähigkeit unabhängig von einer möglichen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Der Antrag
Wer den Schutz einer Kapitallebensversicherung möchte, muss der Versicherung mittels Antragsfragen Auskünfte über seine Person geben. Überwiegend werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Unrichtige Antworten durch den Versicherungsnehmer zählen zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und befreien die Gesellschaft häufig von jeglicher Leistung. Ein ärztliches Zeugnis verlangen Versicherungsgesellschaften oft ab Risiken von 250.000 Euro aufwärts.
Wie sicher sind Kapitallebensversicherungen?
Laut Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15.12.2004 hat der Gesetzgeber für Lebensversicherer die Errichtung eines Sicherungsfonds vorgeschrieben.
Der Fonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, Bezugsberechtigten und aller anderen begünstigten Personen, sichern.
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